Müssen mir meine Eltern mein Eigentum mit 18 zurückgeben?
Mir wurde mit 16 Jahren von meinen Eltern eine E-Zigarette abgenommen. Jetzt bin ich schon seit einem 3/4 Jahr 18 und würde sie gerne wieder haben. Ist ja rausgeschmissenes Geld wenn ich mir eine kaufen muss obwohl ich schon eine habe.
Weiß jemand ob ich rechtlich Anspruch darauf hätte oder dürfen meine Eltern sie behalten weil ich damals noch keine 18 war?
(nur als Argument, ich möchte meine Eltern nicht verklagen oder anzeigen)
3 Antworten
Dass kommt darauf an. Wenn du es von deinen Eltern zur freienen Verfügung überlassenem Geld bezahlt hast, ist es dein Eigentum geworden. Wobei es fraglich ist bei E-Zigaretten mit dem Jugendschutz.
Wenn Du rechtlich einen Anspruch darauf hast - würdest Du ernsthaft Deine Eltern verklagen? Nein - würdest Du nicht!
Frag Deine Eltern, ob die Zigarette noch existiert. Vielleicht haben sie sie befördert? Das wäre schlecht, aber denkbar. Wenn sie noch existiert, erbitte die Herausgabe. Sollten sie es Dir verweigern, dann sind es Deine Konsequenzen, die Du durchziehen kannst: Dann verweigere eben auch demnächst etwas, was sie von Dir fordern.
Aber sprich vorher darüber und sag, dass das Kindergarten wäre und ob sie sich wirklich auf dieses Niveau herablassen wollen. Wenn ja, dann wird es lustig - sag ihnen das. Die Herausgabe wäre also die bessere Alternative.
Ja, klar, einfach vor Gericht einklagen.
nein ich will die ja nicht anzeigen wüsste nur gerne wie es rechtlich dazu aussieht