Von Eltern rausgeschmissen worden; wie komm ich an mein Eigentum das noch bei ihnen ist?

OnePerson19  09.05.2021, 20:00

Wie alt bist du ?

Zeposia 
Fragesteller
 09.05.2021, 20:03

Ich bin bereits Volljährig.

5 Antworten

Was bezeichnest du denn als dein Eigentum? Ich hoffe doch nicht Dinge, die dir deine Eltern bezahlt haben!

Wenn du keine Freunde/Bekannte etc hast, die mit deinen Eltern reden können, dann such dir einen Anwalt.

Jurist354  09.05.2021, 20:04

Auch was einem geschenkt wurde, gehört zum Eigentum.

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Lennox19901607  09.05.2021, 20:09
@Jurist354

Mag sein. Das wird er aber nicht nachweisen können, wenn sich die Eltern dumm stellen.

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Mehrere Möglichkeiten:

  1. Friedliche Einigung mit den Eltern, wenn sie dich nicht sehen wollen sollen sie dir deine Sachen z.B. vor die Tür stellen und du holst sie dort ab
  2. Der offizielle Weg, wenn sie sie weigern, wäre es, dir einen Anwalt zu suchen und eine Frist für die Herausgabe zu setzen, anderenfalls die Herausgabe einzuklagen.
  3. Theoretisch käme in diesem Fall auch der Tatbestand der Unterschlagung in Frage (diesbezüglich bin ich mir jedoch nicht ganz sicher). Wenn ich in dieser Situation wäre, und eine friedliche Lösung trotz aller Bemühungen scheitert, würde ich persönlich erst mal zu den Eltern fahren, sie auffordern das Eigentum auszuhändigen, und wenn sie sich weigern, direkt vor Ort die Polizei rufen. Ob dir die Polizei dann hilft oder nicht ist zwar fraglich, aber einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert, und es ginge wesentlich schneller, unbürokratischer und vor allem billiger als eine Klage. Vielleicht kann die Polizei zumindest zwischen dir und deinen Eltern vermitteln.

Ich würde Sie anschreiben und eine Frist setzen, bis zu der Sie Dir eine Abholung ermöglichen. Wenn Sie nicht reagieren, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Mit einer gerichtlichen Verfügung. Die kann bei fortgesetzter Weigerung der GV durchsetzen.

wie ist denn deine situation?

hast du eine ausbildung und so dinge?

ich würde die auf unterhalt verklagen?

ansonsten hast du ein herausgaberecht

kannst du gerichtlich durchsetzen

musst mahnen und klagen

Zeposia 
Fragesteller
 09.05.2021, 20:05

Ich mache eine Ausbildung und bin bereits Volljährig. So komm ich zurecht. Ich bin jetzt auch auf der Suche nach einer Wohnung fündig geworden. Mir geht es halt um wirklich MEIN Eigentum das noch in der elterlichen Wohnung ist.

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