Ist Rotweinkuchen genau so schlimm wie wenn man Alkohol trinken würde (Islam)?
Hab heute ein kleeeines Stückchen Rotweinkuchen zum probieren bekommen. Ist das jetzt genau so als hätte ich Alkohol getrunken, der Alkoholgehalt ist ja nicht so hoch und ein Teil davon verfliegt ja ? Ist das eine große Sünde was ich jetzt getan habe ? Und werden meine Gebete jetzt nicht mehr für die nächsten 40 Tage angenommen ?
4 Antworten
Ich wundere mich gerade ein bisschen, dass ich als nicht-Moslem auf deine Frage antworte. :)
Meine Überlegung wäre: Bist du von dem Kuchen Betrunken geworden? Hat er nach Alkohol geschmeckt? Ich will mir aber kein Urteil anmaßen.
Kuchen wird ja recht lange gebacken. Deshalb dürfte der größte Teil des Alkohols verdunstet sein.
Viele Lebensmittel enthalten von Natur aus etwas Alkohol: Z. B. Vollreife Früchte, Fruchtsäfte, Kefir und sogar Ayran enthalten ein klein wenig Alkohol.
Ja, wie du sagst. Das sind natuerlcihe prozesse. Bei tiramisu und solchen kuchen jedoch wird der alkohol von selbst mit hinzugefügt. Daher ist auh die kleinste menge davon haram und fuehrt dazu das die gebete eines muslim 40 tage nicht erhoert werden.
Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) sagte: „Was in grossen Mengen berauscht, ist in kleinen Mengen auch verboten”.
(Hadith von Dshabir und Ibn ‘Amr; Hadithensammlungen von Akhmad, Abu Daud, at-Tirmisi, an-Nassai etc. Siehe, zum Beispiel: As-Sujuty Dsh. Al-dshami‘ as-sagyr [Die kleine Sammlung]. Beirut: al-Kutub al-‘ilmijja, 1990, S.478, Hadith ¹7815, „hasan”.)
„ Allah (swt) hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn
herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den,
der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den,
der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft.“
(Abu Dawud)
Da im Rotweinkuchen definitiv kein Alkohol mehr ist, ist er auch nicht verboten. Denn Allah hat den Alkohol verboten, nicht den Wein. Alkoholfreies Bier ist ja auch erlaubt.
Und selbst wenn Du unwissentlich haram gespeist hättest, würden Deine Gebete trotzdem Gültigkeit haben, wenn Du denn bereust und aus der Sache ein Stück mehr Achtsamkeit für die Zukunft lernst.
In schā'a llāh
Hast Du schonmal Rotweinkuchen gebacken?
50-150 ml Rotwein - je nach Rezept - verdunsten bei 150-180 °C innerhalb weniger Minuten. da der Siedepunkt von Alkohol deutlich niedriger ist, als der von Wasser, geht der Alkohol auch vor der Restfeuchte flöten.
Da KANN kein Alkohol mehr im Kuchen sein.
Es steht Dir natürlich frei, auf Rotweinkuchen zu verzichten. Es steht aber auch geschrieben, dass alles halal ist, was nicht explizit haram ist.
Definitiv kein alkohol mehr? Wieso bist du dir da so sicher? Wenn ein muslim weiss das dort alkohol hinzugefügt worden ist sollte er allgemein abstand davob halten.
Denn;
Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) sagte: „Was in grossen Mengen berauscht, ist in kleinen Mengen auch verboten”.
(Hadith von Dshabir und Ibn ‘Amr; Hadithensammlungen von Akhmad, Abu Daud, at-Tirmisi, an-Nassai etc. Siehe, zum Beispiel: As-Sujuty Dsh. Al-dshami‘ as-sagyr [Die kleine Sammlung]. Beirut: al-Kutub al-‘ilmijja, 1990, S.478, Hadith ¹7815, „hasan”.)
Da ist kein Alkohol mehr drin.
Das weiß auch Allah. Deswegen sind deine Gebete NICHT ungültig. Und selbst wenn du unwissentlich ein Gramm Alkohol zu dir genommen hättest, ist Allah sicher großzügig genug, dir zu vergeben.
Gruß, earnest
Der Alkohol verfliegt beim Backen,Du schmeckst evtl. nur das Aroma vom Rotwein,den enthaltenen Trauben.
Und das ist auch definitiv dann kein "unbewusster verzehr von alkohol"