Führerschein wurde entzogen - Verfahren einstellen?

5 Antworten

Das heißt, du zahlst eine Geldstrafe und damit ist die Sache vom Tisch.

Dein Lappen bist du trotzdem los. Zum Glück.

Besoffene Autofahrer braucht niemand.

Nein, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Das eine ist das Strafverfahren, das auf dich wartet, weil du betrunken Auto gefahren bist. Das hat rein gar nichts mit der Fahrerlaubnisbehörde zu tun, die deinen Führerschein eingezogen hat und entscheiden muss, ob sie anderen zumuten können, dich nochmal auf die Straße zu lassen.

Den Führerschein zieht die Polizei ein.

Die Fahrerlaubnis nur ein Richter.

Die Verfahrenseinstellung könnte sich auf eine Verkehrsstraftat ,Fahren unter Alkoholeinfluß beziehen.

Dieses Angebot muss aber von der Staatsanwaltschaft kommen.Die Polizei hat gar nicht die Befugnis eine Straftat gg.Geldbuße einzustellen.

Sollte es von der StA sein,kannst Du annehmen,sofern die Geldbuße verhältnismäßig ist. ( Also bis umgerechnet etwa 30 Tagessätzen Geldstrafe)

Das Strafverfahren gegen dich wird eingestellt, da du ab einer nem bestimmten Pegel eine Straftat begehst. Der Führerschein bleibt erstmal für lange Zeit weg

Damit wird wohl das Strafverfahren gemeint sein, denn besoffen fahren ist ab einem gewissen Wert eine Straftat.

Natürlich ändert das nichts am Entzug der Fahrerlaubnis.