Führerschein?

1 Antwort

Bei Verstößen gegen § 24a StVG, also Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Alkohol, Cannabis oder Drogen im Straßenverkehr, gilt eine Verfolgungsverjährung von 12 Monaten. Sobald die Frist der Verfolgungsverjährung abgelaufen ist und kein Bußgeldbescheid ergangen ist, kann die Ordnungswidrigkeit nicht mehr geahndet werden.

Quelle: Google

Gruß, BigBee