Erbrechen in der Öffentlichkeit ;-)

19 Antworten

Wie groß wäre dein Verständnis, wenn dir jemand fremdes vor die Haustür k.otzt? Na klar kann das im jugendlichen Leichtsinn passieren - aber trotzdem muss jemand für die Folgen gerade stehen - und warum soll das in diesem Fall der Steuerzahler sein, wenn der Verursacher ermittelt wurde?? Ich finde den erzieherischen Wert dieser Aktion vorbildlich - möglicherweise überlegt er sich das nächste Mal, ob er sich bis zum Exzess besäuft.


gollom1881 
Fragesteller
 14.12.2012, 12:16

Wenn mir ein 17 Jähriger vor die Haustür kotzt hol ich einen Kübel Wasser und mach es weg und versuche sicher nicht ihm 230€ Strafe aufs Auge drücken! Ich sag ja nicht das er ungeschoren davon kommen soll aber ich finds etwas überzogen!

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alphonso  14.12.2012, 12:24
@gollom1881

diese Antwort habe ich erwartet. Aber warum sollte der 17jährige anders behandelt werden als ein Erwachsener? Der "Schaden" ist der gleiche, ob er von einem 17jährigen oder 60jährigen stammt. Erwartest du von dem Polizisten, dess er die Reinigung vornimmt? Sowas nennt man "Lehrgeld" - das tut zwar weh, erfüllt aber seinen Zweck.

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gollom1881 
Fragesteller
 14.12.2012, 12:30
@alphonso

Weil ein 17 jähriger noch kein Einkommen hat! D.h. es würden viele Eltern die Strafe bezahlen(ich tu es nicht) was hätte er dann daraus gelernt! Und weil ein 17 jähriger eben noch nicht Erwachsen ist! Er kotzt ja nicht wöchentlich auf Gehsteige! Dieses Lehrgeld wenns die Eltern bezahlen müssten tut eben gar nicht weh!

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alphonso  14.12.2012, 12:54
@gollom1881

mein Sohn hat mal mit 14 Jahren eine Tür (zuhause) eingetreten. Das waren mehr als 230 € und trotzdem musste er sie bezahlen. Dann ist eben das Weihnachtsgeld weg oder er muss ans Sparbuch. Warum sollte für Kinder nicht das Verursacherprinzip gelten? Wenn die Eltern bezahlen, sind sie selbst schuld!

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Zyogen  14.12.2012, 13:54
@gollom1881

Wieso redest Du plötzlich von 230 Euro Strafe? Es wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 80 Euro erhoben - also eine Ordnungsstrafe. Mehr nicht! Die 150 Euro sind keine Strafe, sondern einfach Gebühren für die Reinigung.

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Also mein großer Bruder studiert gerade Jura und ich habe ihn gerade mal kurz, der Frage bezüglich, gefragt. Er meint von so einem Gesetz hat er noch nie gehört (Angaben ohne Gewär, falls ihr jetzt mit der Begründung zur Polizei geht ;) ).

Das "Frech zu einer Polizistin sein" ist wieder eine andere Sachen, wegen Beamtenbeleidigung. Da kann schon eine Strafe kommen. Und von Reinigungsdiensten habe ich keine Ahnung.

MFG


deikehelmts  14.12.2012, 11:59

Wo studiert dein Bruder Jura und welches Semester?

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Wer etwas verunreinigt, muß für die Reinigungskosten aufkommen. Ob die Verunreinigung nun durch übermäßigen Alkoholgenuß oder das Entleeren des Mülleimers erfolgt, ist nicht von Belang. Auch für die Entfernung von ausgelaufenem Motoröl werden Rechnungen versandt - allerdings werden diese von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen.

Diese vorgehensweise ist leider rechtens. Das gleiche passiert übrigens wenn dein Auto öl verliert. Dann kann es sein das die dir das Pflastern eines Straßenabschnitts in Rechnung stellen. Aber das die Polizei da so hart vorgeht ist glaube ich eher ungewöhnllich. Haben warscheinlich einen Schlechten Tag gehabt. Urinieren in der Öffentlichkeit kostet normalerweise auch nur 20 € je nach Kommune


Mikkey  14.12.2012, 12:37

Der Vergleich mit dem Öl (oben habe ich den schon mal gelesen) hinkt). Im Gegensatz zu Öl ist diese Hinterlassenschaft nicht umweltschädlich und verschwindet von selbst mit dem nächsten Regen.

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alphonso  14.12.2012, 12:59
@Mikkey

... dann warten wir im Sommer 4 Wochen lang auf Regen? So ein Schmarrn! Die Strafe richtet sich nach dem Wetter? Die Polizei könnte täglich an der bekotzten Stelle vorbeilaufen und begutachten, wie viel von der ursprünglichen Menge noch da ist. Nach einer Woche wird dann die Strafe prozentual anhand des Verhältnisses zwischen ursprünglicher und verbleibender Menge errechnet.

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Irubis  14.12.2012, 13:35

Diese vorgehensweise ist leider rechtens.

Warum "leider"? Soll denn die Allgemeinheit für die Eskapaden eines Besoffenen aufkommen? Im Übrigen hätte er auch selbst seine Hinterlassenschaft beseitigen können.

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Eragon87  16.12.2012, 21:16
@Irubis

Naja so ein bisschen erbrochenes stört mich grade nich so derbe. Das es beseitigt werden muss ist klar. Ob die Beamten einem die Option das wegzumachen geben weiß ich nicht. Dazu müsste man dann ja eratmal nach Hause ich hab nähmlich nicht immer Wasser und Bürste dabei.

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Ja die liebe Verhältnismässigkeit.

Was kostet es nochmal, wenn man 20 km/h zu schnell fährt und so das Leben von Mitmenschen gefährdet?

Es tut mir wirklich leid für deinen Sohn, aber da ist er wohl wirklich gerade an den Falschen geraten, Wer weiss, vielleicht hat er den Polizisten ja doch beleidigt und der wollte ihn nicht ganz ungeschoren davonkommen lassen und hat so die mildere Strafe verteilt. Beamtenbeleidigung oder gar Widerstand etc. wäre bestimmt noch unangenehmer gewesen. Ganz zu schweigen davon, dass er noch nicht mal Volljährig ist.

Vielleicht war er aber auch einfach schon der 20 zigste, der ihnen an dem Abend vor die Füssen gek,...... hat und er hatte einfach die Schnauze voll.

Man könnte ja mal bei dem Herrn nachfragen, aber aus Gründen der Glaubwürdigkeit wird die Strafe wohl nicht zurückgeogen werden.

Vielleicht lernt dein Sohn daraus ja mehr, als nur wegen der Peinlichkeit sich vor seinen Kameraden übergeben zu haben.

Ich drück dir die Daumen, dass er das auch alles pünktlich bezahlt. Denn solange er nicht Volljährig ist, wirst sonst du zur Kasse gebeten.

Lg Aramia


gollom1881 
Fragesteller
 14.12.2012, 12:34

:-) Ja das mit dem Frech sein da bin ich mir auch nicht so sicher aber er hats zumindest so geschworen naja? Und das er vlt. nicht der erste war der Probleme gemacht hat hab ich ihm auch erklärt die war halt vlt. schon etwas sauer!

Das Geld ist schon einkassiert und eingezahlt! Er wohnt ja noch zuhaus und ist ansonsten ein ganz anständiges Kerlchen! ;-)

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