Mit der Tätigkeit, weit entfernt von seinem Wunschort, musste er rechnen. 500 km sind durchaus normal. So ist es bei der Bundespolizei eben. Der Polizist als Ausbildungsberuf ist sehr speziell, die Ausbildung nutzt außerhalb der Polizei so gut wie nichts.

Möglichkeiten:

Kündigen, komplett neuen Beruf lernen (abhängig vom Arbeitsmarkt)

Tauschpartner nahe seines Heimatortes finden (schwierig).

Bei der Polizei des Landes in dem er jetzt Dienst macht, unterzukommen (sehr schwierig).

Sich mit der momentanen Situation, so wie ca. 10.000 andere Bundespolizisten auch, arrangieren.

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Tut er das nicht kann er durch die Staatsanwaltschaft vorgeladen werden und ggf. würde er nun auch zum Beschuldigten werden und es wird möglicherweise gegen ihn ermittelt, da außer ihm auch niemand von der Tat profitiert.

Interessante Aussage. Bösgläubig könnte man denken, dass es eine hinter einer Zeugenaussage versteckte Beschuldigtenvernehmung ist. Welche Absicht hattte der Beamte bei der Vernehmung, sollte er jetzt shconein Verfolgungsinteresse gegen deinen Bruder haben, so darf er keine Zeugenvernehmung machen.

Ansonsten: Als Beschuldigter und als Zeuge, der befürchtet, dass er sich selbst durch seine Aussage belastet, hat man auch vor der StA und dem Gericht ein Aussageverweigerungsrecht. Vor der Polizei muss niemand aussagen.

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Wenn das Haus auf dem Grundstück deines Mannes gebaut wird, ist er automatisch der Alleineingentümer des Hauses, auch wenn ihr das gemeinsam gebaut und bezahlt habt. Auch wenn im Falle der Trennung der Zugewinnausgleich gilt, wirft solche Konstellation immer Probleme auf, du wärest in der Beweispflicht, den Zugewinn zu beziffern. Auch im Todesfalle müsstest du dich mit den Erben über das Haus streiten.

Ich würde auf keinen Fall zu solchem Geschäft zustimmen, die bist zwar in der Zahlung gleichberechtigt, haftest auch für die Zahlung des Kredites, aber in allem anderen benachteiligt. Beharrt dein Mann darauf, weiterhin als einziger Eigentümer im Grundbuch zu stehen, so würde ich erst recht misstrauisch.

An deiner Stelle würde ich die paar Euro investieren und dich bei einem Notar oder Rechtsanwalt über den finanziellen Status beraten lassen. Evtl. sieht der RA eine Möglichkeit, dein Risiko mittels eines Vertrages zu minimieren.

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Meine Frage ist jetzt ob es den Beamten erlaubt ist mich nach verlassen meines Fahrzeuges einer Verkehrskontrolle zu unterziehen?

Ja. Es ist erlaubt. Es gibt keine Vorschrift, die vorschreibt, dass nur diejenigen, die im Moment der Kontrolle ein Fahrzeug führen, kontrolliert werden dürfen.

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Ich will nicht einzeln auf deine Frage eingehen; bis auf die (ab und zu) im Büro getragenen Waffen ist alles unrealistisch.

Würden in den Krimis reale Fälle dargestellt, so kämen mindestens 99 % aller "überführten" Straftäter spätestens vor Gericht wegen Missachtung zwingender strafprozessualer Vorschriften von Seiten der Ermittler wieder frei.

Der Krimi ist halt Unterhaltung, keine Realität.

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Das von der Wäremebildkamera aufgenommene Bild ist recht gut, keinesfalls mit den bunten Infrarot-Kamerabildern zu vergleichen. Ein guter Bediener sieht dich auf eine Entferung von mehreren Kilometern, also schon lange, bevor du merkst, dass ein Hubschrauber im Anflug ist. Nebenher gibt es Softwareunterstützung, die den Film auswertet. Wenn du unentdeckt bleiben willst, dann musst du dafür sorgen, dass dein Wärmeprofil zu 100 % mit dem der Umgebung verschmilzt.

Es ist recht schwer, der Kamera zu entgehen.

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Für den Diebstahl fehlt augenscheinlich die Zueignungsabsicht, eine Sachbeschädigung lag nicht vor, so dass ich keine Straftat sehe. Eine Strafe dürfte es also nicht geben. Vielleicht lauert aber irgendwo eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße. Auch könntest du für die zivilrechtlichen Folgen haften, d.h. du müsstest die Neumontage bezahlen.

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Vorladung als Beschuldigter einer Sachbeschädigung

Meine Person: 20 Jahre alt, keinerlei Vorstrafen UND BEAMTER AUF WIDERRUF

Zum Sachverhalt:

Anlässlich eines Geburtstages waren wir in einem Club feiern, dabei tranken wir auch einiges. Um ca. 5Uhr verließen wir, ohne irgendwelche Vorfälle, den Club ohne das "Geburtstagkind", welcher jedoch den Schlüssel zu unserer Wohnung hatte. Wir warteten einige Minuten vor dem Club, doch er kam nicht heraus. Ich beschloss an der Tür des Clubs zu klopfen und zu fragen ob ich schnell meinen Kumpel rausholen kann, mir wurde jedoch die Tür vor der Nase wieder zugemacht. Danach ging ich mit dem Besucherstrom der den Club verließ, da sich somit die Tür zum Club öffnete, in den Club zum wiederholten male hinein. Ich schaffte es jedoch nur ca 2m in den Club hinein und wurde mit leichter körperlicher Gewalt wieder aus diesem gedrängt. Danach stand ich draußen vor dem Club und unterhielt mich mit anderen Gästen, meine Freunde jedoch versuchten es anscheinend nochmals und bekamen Pfeffer-spray ab. Daraufhin rief ich die Polizei und die nahmen alles auf.

Im weiteren Verlauf musste ich eine Zeugenaussage zur der gefährlichen Körperverletzung des Türstehers machen. (Ich selbst bekam nichts ab, weil ich abseits stand).

Und nun flattert mir ein Brief ins Haus "Vorladung als Beschuldigter" - Sachbeschädiung am besagten Abend. Ich kann mir nicht erklären was ich zerstört und beschädigt haben soll. Meine Freunde können auch bezeugen, dass ich nichts beschädigt habe.

Und nun meine Fragen:

Muss ich mir einen Anwalt besorgen?

Mit welchen Folgen habe ich als Beamter auf Widerruf zu rechnen?

Und hat das Strafverfahren überhaupt eine Chance? (Wegen Aussage gegen Aussage)

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Gehe zur Polizei und höre dir an, was man dir genau vorwirft. Danach entscheide, ob und wie du dich äußern willst.

Nicht der Vorladung zu folgen könnte fatal sein, denn die Vorladung stellt gleichzeitig die Gewährung des rechtlichen Gehörs dar. Danach ist der Weg ohne weitere Anhörung für den Strafbefehl frei .

Muss ich mir einen Anwalt besorgen?

kann man, ohne den Fall zu kennen, nicht beurteilen.

Mit welchen Folgen habe ich als Beamter auf Widerruf zu rechnen?

evtl. ein Diszi, Rausschmiss wohl weniger

Und hat das Strafverfahren überhaupt eine Chance? (Wegen Aussage gegen Aussage)

Kann man seriös nicht beantworten, da das nur von der richterlichen Überzeugung abhängt.

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hat das schonmal jemand ausprobiert oder weiß jemand was die polizisten dann machen?

kommt drauf an, was die Polizisten wollen. Vielleicht sehen sie auch den Verdacht einer Straftat. Ich kenne einen Fall, da ist so eine Sache vor dem Haftrichter geendet (allerdings war auch die Identität des Betroffenen unbekannt) der - nachdem weiter geschwiegen wurde - einen HB erließ.

Die Frage wäre auch, ob durch die Personenkontrolle die Daten nach 111 OwiG festgestellt werden konnten.

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Wie alt bist du? Dies zu wissen ist wesentlich dein Alter für die Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften ausschlaggebend ist.

Sollte die Staatsanwaltschaft befürchten, dass du dich dem Verfahren durch Flucht entziehst, könnte sie dir den Pass entziehen lassen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG i.V.m. § 8 PassG).

Allerdings ist bei der "Schwere" deiner Tat eher nicht damit zu rechnen, dass zu solchen Maßnahmen gegriffen wird.

Ich sehe also keine Probleme bei der Ausreise, bei der Wiedereinreise könnte es tatsächlich zu Problemen - bis hin zur Festnahme - kommen.

Die eleganteste Lösung, allen Problemen aus dem Weg zu gehen, wäre, dass du deine längerfristige Abwesenheit der Polizei bzw. der StA anzeigen würdest und gleichzeitig einen Zustellungsbevollmächtigten(§§ 172 a oder 132 StPO) benennst. Allerdings solltest du aus dem Ausland heraus Kontakt zu ihm halten. Bist du noch minderjährig, so sollten deine Eltern den Zustbev. benennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsbevollm%C3%A4chtigter

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Wollte wissen, ob es als Urkundenfälschung gilt, wenn man seinen Perso in ne Hülle einschweißt und dann Sticker mit beispielsweise Ziffern oder Buchstaben oder so draufklebt

ist nicht neu und wird so oder so ähnlich gerne gemacht. Wenn du es zur Täuschung im Rechtsverkehr machst, dann ist das eine Urkundenfälschung.

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Der Sachverhalt ist erwas unklar.

Es waren drei Kinder, von denen eins ein Auto mit Steinen beworfen hat, alle sind weggelaufen und man konnte nur die beiden "Nichtwerfer" stellen?

Wenn das richtig ist, dann hat man wirklich keine Möglichkeit, tätig zu werden. Bestände gegen die beiden Nichtwerfer aber auch ein Tatverdacht, dann könnte man auch als Privatmann handeln. Vielleicht war die Sachbeschädigung auch ein gemeinschaftliches Handeln, ein gemeinsamer Tatentschluss?

Kannst du das evtl. weiter erläutern.

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Abgesehen davon, dass es kaum telefonische Auskünfte geben wird:

Du kannst nachfragen, aber ob du eine wahrheitsgemäße Antwort erhältst, ist zweifelhaft. Aus ermittlungstaktischen Gründen können dir Ermittlungen verschwiegen werden. Spätestens mit einer Vorladung oder Einstellungsverfügung der StA hast du aber Sicherheit.

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Muss ein ausländischer Ehepartner (nicht EU) deutsch sprechen, wenn er mit mir nach Deutschland zieht?

Es gibt nur eine Regel:

§ 28 Abs. 1 AufenthG

"Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen... Ehegatten eines Deutschen, zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat."

Es gibt keinerlei Einschränkung für den Ehegatten eines Deutschen. Bei dem Ehepartner eines Deutschen/einer Deutschen ist es also egal, ob und welche Sprache er/sie spricht. Sie beide haben einen Anspruch auf die Einreise des Ehegatten.

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Es gibt in Deutschland kein explizites Sodomie-Verbot. Allerdings könnte es als Tierquälerei strafbar sein.

M.E. eine Lücke in unseren Gesetzen, wäre die Sodomie explizit verboten, müsste keine Prüfung stattfinden, ob das Tier tatsächlich gequält wurde.

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Wie alt bist du?

Jura ist nicht ohne, die Abbrecherquote im Studium ist sehr hoch. Man muss einFaible dafür haben. Und um sich durch eine schweres Studium zu quälen, um danach Taxifahrer zu werden...?

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Wen das Handy ein Einziehungsgegenstand nach § 74 StGB ist, dann darf es die Staatsanwaltschaft auch einbehalten und auch vernichten.

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Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).

Daran solltest du dich halten und nicht nach Möglichkeiten suchen, deinem Vertragspartner die Rückzahlung zu verweigern.

Zu deiner Frage: Fehlende materielle Beweise für eine Zahlungsverpflichtung entbinden dich nicht davon, dieser Verpflichtung nachzukommen.

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Darfst du, es gibt in Deutschland kein generelles Vermummungsverbot.

Vermummungsverbote gelten i.d.R. nur bei Versammlungen oder Ähnlichem.

Von daher kannst du gerne mit einer Maske in der Öffentlichkeit, Supermärkten oder auch öffentlichen Verkehrsmitteln rumlaufen. Allerdings solltest du damit rechnen, dass dich weder die Supermärkte noch die öffentlichen Verkehrsmittel reinlassen bzw. nach Eintritt des Hauses, der Bahn oder des Busses verweisen.

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