City Roller und Alkohol?


21.05.2024, 20:48

City Roller= die alten Roller die man als Kind hatte, die man „per Fuß“ anstößt

2 Antworten

"Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg."

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

Bei einem City-Roller, also ohne Elektromotor, müssten theoretisch die gleichen Bedingungen wie beim Fahrrad gelten.


Ich lehne mich mal aus dem Fenster und würde sagen, dass es dahingehend keine klare Regelung gibt, aber ein Richter könnte abstrakt auf eine andere ähnliche Regelung zurückgreifen.

Fahrräder, die ja "nicht" motorisiert sind, haben ja dadurch schon ähnliche Voraussetzungen.

Der Cityroller (Aluscooter) ist ja kein eigentliches Fahrzeug, sondern ein Sportgerät. Rennräder sind auch größtenteils Sportgeräte.

Fazit: Es kann plausibel die Promillegrenze für Fahrradfahrer angewandt werden.