Arbeitsstelle bietet Alkohol an, aber ich selber verkaufe keinen Alkohol. Ist mein Geld nun haram Geld (Islam,Muslim)?
Hey, Ich hoffe meine Frage kann jemand beantworten der Ahnung über diesen Themenbereich hat.
Ich arbeite in der Gastronomie als Servicekraft und bin muslima. Das Restaurant bietet eine Sorte an Alkohol an. Ich berühre den Alkohol nicht und verkaufe es auch nicht an die Kundinnen. Ist mein Geld nun haram Geld, weil ich ein Restaurant vertrete das Alkohol anbietet.
Ich bitte um Hilfe. Am besten mit Belegen oder Hadithen. Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Vielleicht rechnest Du Dir aus, wie viel Prozent der Umsatz an Alkohol in Deinem Laden ist, so viel Prozent von Deinem Geld sind haram, mindestens.
Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Mohammed soll dazu folgendes gesagt haben:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer überlieferten Hadith soll Mohammed gesagt haben:
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32 https://www.gutefrage.net/d/frage/ist-es-eine-suende-alkohol-auszustellen-in-der-arbeit#answer-383217139
Nein, weil du ihn nicht verkauft hast aber man sollte grundsätzlich dort arbeiten, wo weder Alkohol ausgeschenkt, noch Schwein verkauft wird. Such dir einfach in Zukunft etwas anderes.
Guckst du hier:
Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32
Das ist nicht richtig. Berauschender Trank (sowie Drogen) sind generell haram:
Bekannte Beispiele für Abrogation nach der klassischen Lehre sind:
die stufenweise Einführung des Weinverbots im Koran von einer bloßen Erwähnung des Weins ( Sure 16:67) über ein zeitlich begrenztes Verbot ( Sure 4:43) hin zu einem unbeschränkten Verbot ( Sure 5:90).
Lies bitte meine Antwort. Abrogationen sind übrigens das Eingeständnis von Irrtümern seitens Allahs. Dadurch wird er auch als Allwissender der Allwissenden hinfällig.
Dies hier ist also ein schönes Beispiel, dass sich der Islam von Grund auf erledigt.
Deine Antwort ist provokativ und hat mit dem Gelehrtenkonsens nichts zu tun. HIER (S. 230 - 231) die Exegese von Sure 5,90. Bleibe trotzdem gesund.
Danke gleichfalls. Die Suchtgefahr hunderter Tätigkeiten ist bekannt und braucht hier nicht noch mal wiederholt zu werden. Hierfür braucht es keine Religions"gelehrten". Es bleibt meine logische Feststellung, dass die 5:90 kein Alkoholverbot FÜR SICH hergibt.
Es bleibt auch der Widerspruch zu den anderen 3 Suren, die sich mit dem Alkohol befassen. Allah hätte die Suren ja wenigstens chronologisch oder logisch im Koran sortieren können. Nicht mal dazu war er in der Lage.
Ein Buch, das nur mit 1000 Seiten langen Erklärungen verständlich ist (Dein Link) ist im übrigen unbrauchbar und gehört ins Altpapier. Zumal die Erklärungen auch nicht weiterbringen.
Achte bitte, was du über den Prophet saw. sagst, Sunnah ist auch ein Rechtsquelle für Halal und Haram, denn Allah sagt selbst im Quran:
und was der Gesandte euch bringt, das nehmt ihr an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet ihr euch {Al-Haśr, Āya 7}
das ist einer von dem Versen (Bestätigung), dass wir auf dem gesandten hören und ihm folgen, weil er immer Wahya von Allah bekommen, aber wo er selbst seine Meinung sagte, hat er immer davor gesagt, dass es seine Meinung ist.
Allerdings kann nur Allah höchstselbst ein Verbot aussprechen. Der Prophet kann behaupten, was er will. Der Koran, der Allahs Wort ist, gibt aber kein Alkoholverbot her. Siehe meine Antwort auf die Frage.