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2 Antworten

Ja, Herausgebeanspruch. Keine Ahnung aber wie man da dann vorgehen muss.

https://de.wikipedia.org/wiki/Herausgabeanspruch

Ai sagt:

"Um vom Herausgabeanspruch Gebrauch zu machen, kann man einen Anwalt beauftragen, der für einen eine Klage einreicht und den Anspruch vor Gericht vertritt. In der Klage muss man darlegen, warum man den Anspruch hat und was man zurückverlangt. Das Gericht wird dann über den Anspruch entscheiden und, wenn es dem Anspruch stattgibt, eine Entscheidung treffen, die die Person, die das Eigentum nicht herausgeben will, zur Herausgabe verpflichtet. Die Person kann dann gezwungen werden, das Eigentum herauszugeben, wenn sie sich weigert, es freiwillig zurückzugeben. Es ist jedoch immer besser, zunächst eine friedliche Lösung zu finden, bevor man vor Gericht geht."

Wegen einer E-Zigarette für ein paar Euro muss man nun wirklich nicht die Polizei beschäftigen.

Angi1263 
Fragesteller
 10.12.2022, 19:27

Die hat 120 Euro gekostet

ich meine nicht eine Einweg

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