Als 18jährige mit Minderjährigen Alkohol konsumieren?
Hey, ich bin vor kurzem 18 geworden und Freunde wollen in nächster Zeit mit mir chillen. Ich hab gesagt das ich nicht mit denen Alkohol trinken darf weil ich mich sonst straffällig mache (die einen zwei sind 15, werden bald 16 - die anderen sind alle 16/17) jetzt meinten die das die Hugo mitbringen (kritisch wegen den noch 15 jährigen) aber ich kann mir eine Anzeige etc. Nicht leisten wegen meiner Ausbildung… was soll ich tun? Ich kaufe denen denen den Alk nicht und trinke selbst nicht mit, aber was wenn ich so dargestellt werde als hab ich es ihnen verkauft und wolle sie abfüllen? So das sind mein Freunde und ich hab kein bock am Ende für alle grade stehen zu müssen
3 Antworten
So das sind mein Freunde
Und wieso sind sie das? Nützen dich nur aus für den Alk. Willst du das?
Such dir neue, echte Freunde.
An sich kann es dir egal sein, wenn minderjährige Alkohol trinken. Wenn sie dich aber anschmieren, kann es zu Problemen kommen. Müssen sie aber auch erst einmal beweisen.
Das kommt schon noch. Kenne ich. Irgendwann wird gesagt, "wenn du ein echter Freund wärst, würdest du uns den Vodka kaufen. Passiert ja nix."
Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet Mama zu spielen, wenn minderjährige um dich herum Alkohol trinken, den sie nicht konsumieren dürfen. Aber ja, du bist der Gelackmeierte wenn sie behaupten, du hättest den besorgt. Das Risiko würde ich nicht eingehen.
Wenn sie gemeinsam mit den Minderjaehrigen trinkt, kann das durchaus eine Ordnungswidrigkeit nach JuSchG § 28 Abs. 4 sein:
Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
Dir muss schon bewiesen werden, dass du denen Alkohol abgegeben hast, nicht anders herum.
In eigentlich jeden Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung.
Naja von Ausnutzen kann hier nicht die Rede sein, sie besorgen sich die Sachen selbst.