Alkohol im Islam unabsichtlich getrunken?
Ein Freund von mir hat Alkohol unabsichtlich getrunken und er wusste nicht dass das Getränk Alkohol beinhaltet, und soweit ich weiß darf man 40 Tage nicht beten wenn man Alk getrunken hat. Wie sieht es bei Leuten aber aus die jetzt unabsichtlich getrunken haben.
5 Antworten
Der Vorsatz fehlte. Zudem gehen alkoholfreie Getränke bzw. alkoholfreies Bier, obwohl sie etwas Alkohol enthalten. Aber selbst in größeren Mengen bekommst du hierdurch keinen Rausch!:
"Alles Berauschende ist haram. Was in großen (Mengen) berauscht, ist auch in kleinen (Mengen) verboten."
Zitiert in Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 31
Ansonsten werden die Gebete für 40 Tage nicht angenommen, obwohl du weiterhin beten musst. Schau hier.
Erstmal: Das mit den 40 Tagen nicht beten dürfen stimmt nicht (Mit der Belohung könnte es anders aussehen).
Sollte er sie trotzdem unterlassen, wird er, sollte er sie nicht nachholen und seine Sünden bereuen, zur Rechenschaft gezogen.
Natürlich darf man beten, man muss auch weiterhin beten.Nur derjenige, der Alkohol getrunken hat, der erhält 40 Tage keine Belohnung dafür.Der Beweis dafür ist der von At-Tirmidhî mit einer guten Überlieferungskette überlieferte Hadîth, in dem der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Wer Alkohol trinkt, von dem wird vierzig Morgen lang kein Gebet angenommen.“
Da er das unbeabsichtigt gemacht hat, wird er dafür höchstwahrscheinlich nicht mal zur Rechenschaft gezogen.Und Allah swt weiß es am Besten.
Dankeschön deine Antwort war sehr hilfreich möge Allah du belohnen
Ja, es ist immer ein Freund...
Falsch, man muss sogar beten. Die Gebetspflicht entfällt wegen Alkoholkonsum nicht. Aber 40 Tage lang gibt es keine Belohnung für das Gebet. Das ist damit gemeint, dass das Gebet 40 Tage lang nicht angenommen wird. Für einmal Trinken. Trinkt man öfter, summiert sich das natürlich auf.
Unabsichtlich ist in dem Falle keine Entschuldigung, weil der Muslim eine Sorgfaltspflicht hat. Er muss sich vor dem Verzehr von Speisen und Getränken davon überzeugen, dass diese Speise oder das Getränk wirklich halal sind. Kann er es nicht feststellen, muss er auf den Konsum verzichten.
Der Freund soll Taubah machen und Allah um Vergebung bitten. In sha Allah.
Es macht keinen Unterschied - Er kann beten, er kann es auch lassen!