Wird bei dem Eignungstest bei der Bundeswehr im psychologisches Gespräch fragen bezüglich Juristischer Vorfälle gefragt?
Hallo, ich habe mich bei der Bundeswehr als fwdl 12 beworben, ich hatte vor bisschen mehr als 2 Jahren eine Anzeige als auch ein Gerichtsverfahren, welches meiner Befürchtung nach ein Ausschlusskriterium für die Bundeswehr sein wird. Tatsächlich habe ich vor 2 Tagen einen Anruf erhalten, dass ich für den Eignungstest eingeladen worden bin, was mich ehrlich gesagt etwas verwundert hat, jedoch auch sehr freut. Meine frage: Wird bei dem psychologisches Gespräch das Thema bezüglich meines Gerichts, (wo ich freigesprochen worden bin) angehakt und diesbezüglich fragen gestellt? LG