Pflicht zum Kriegsdienst?
Hallo, wenn ich zu Zeiten der Wehrpflicht den Ersatzdienst abgeleistet habe beim Katastrophenschutz. Also keinen Wehrdienst, keinen Zivildienst, aber auch kein Kriegsverweigerer bin (ich bin übrigens nicht mal gemustert). Aber eben Helfer im Katastrophenschutz war. Was passiert mit mir im Kriegsfall? Würde ich eingezogen werden für den Krieg oder eingezogen für den Zivilschutz? Und wo steht das? Ich habe Wehrgesetz usw. alles durch, Internetrecherche und bin leider nicht fündig geworden. Danke der Antwort.