Ist das wirklich strafbare "Körperverletzung", wenn ein Junge nach dem Sex einfach auf seine Freundin drauf pinkelt, ohne sie vorher zu fragen?! also Natursekt
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15 Antworten
Ob es gesetzlich strafbar ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es ein Weg die Freundin zur Ex zu machen.
Man macht einfach nur was beiden gefällt und womit beide einverstanden sind.
Guten Tag!
Wie der Jurist schön sagt: es kommt darauf an. Urinieren auf eine andere Person (ohne vorherige Einwilligung) stellt durchaus eine Gesundheitsschädigung, mithin eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB dar. Dafür müsste aber eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Eine solche liegt etwa vor bei Erbrechen, Ohnmacht oder einer Erkrankung des Opfers, die durch die Tathandlung herbeigeführt wird. Fehlt es danach, liegt eine versuchte Körperverletzung nach § 223 Abs. 2 StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Zudem kommt eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB durch das Dulden der Handlung in Betracht.
Kurz: eine strafbare Körperverletzung, jedenfalls eine versuchte Körperverletzung, lässt sich somit bejahen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ich bin ehrlich, ich weiß es nicht, es ist respektlos ohne das Einverständnis des Partners, ob es strafbar ist weiß ich nicht.
Natürlich! Ist dasselbe, wie wenn du jemand Fremdes anpinkeln würdest. Der könnte dich auch anzeigen. Es muss ja keine wirkliche körperliche Verletzung da sein, auch ein Ekelgefühl stellt eine Körperverletzung dar.
Definiton der Körperverletzung i.S. v. § 223 StGB
Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dabei kommt es nicht auf die Schmerzempfing an.
Also, ja, wenn sie es eklig findet.