Ist das wirklich strafbare "Körperverletzung", wenn ein Junge nach dem Sex einfach auf seine Freundin drauf pinkelt, ohne sie vorher zu fragen?! also Natursekt

Ja 80%
Nein 20%

40 Stimmen

15 Antworten

Ob es gesetzlich strafbar ist weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es ein Weg die Freundin zur Ex zu machen.

Man macht einfach nur was beiden gefällt und womit beide einverstanden sind.

Ja

Guten Tag!

Wie der Jurist schön sagt: es kommt darauf an. Urinieren auf eine andere Person (ohne vorherige Einwilligung) stellt durchaus eine Gesundheitsschädigung, mithin eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB dar. Dafür müsste aber eine Gesundheitsschädigung vorliegen. Eine solche liegt etwa vor bei Erbrechen, Ohnmacht oder einer Erkrankung des Opfers, die durch die Tathandlung herbeigeführt wird. Fehlt es danach, liegt eine versuchte Körperverletzung nach § 223 Abs. 2 StGB vor. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zudem kommt eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB durch das Dulden der Handlung in Betracht.

Kurz: eine strafbare Körperverletzung, jedenfalls eine versuchte Körperverletzung, lässt sich somit bejahen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Eifel2024  16.05.2025, 21:38

Dafür muss man nicht einmal urinieren, pupsen reicht schon.

Ich bin ehrlich, ich weiß es nicht, es ist respektlos ohne das Einverständnis des Partners, ob es strafbar ist weiß ich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Natürlich! Ist dasselbe, wie wenn du jemand Fremdes anpinkeln würdest. Der könnte dich auch anzeigen. Es muss ja keine wirkliche körperliche Verletzung da sein, auch ein Ekelgefühl stellt eine Körperverletzung dar.

Ja

Definiton der Körperverletzung i.S. v. § 223 StGB

Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dabei kommt es nicht auf die Schmerzempfing an.

Also, ja, wenn sie es eklig findet.