Zwei Jungs, eine Umkleidekabine?

5 Antworten

nein, sie durfte dich nicht rausschmeißen

dass ihr euch geküsst hab zeigt, dass sie sich darüber bewusst war, dass ihr schwul seid

wenn dein Freund im Rollstuhl sitzt, dann sollte es selbstverständlich sein, wenn du ihm in der Umkleide hilfst

Wenn es dich ärgert -schreibe einen Brief an den Geschäftsführer, dass die Mitarbeiterin sich diskriminierend gegenüber (kurzfristig)behinderten Personen und schwulen gleichzeitig verhalten hat, schreibe dass du einen Erfahrungsbericht bereits fertig hast und an die Bild sendest, wenn du nicht eine Entschuldigung erhälst und das Hausverbot aufgehoben wird - das wirkt, das ist echt Zündstoff

oder: gehe einfach da nicht mehr einkaufen

your choice

Das war nun wirklich kein guter Grund von ihr euch Hausverbot zu erteilen, ich finde das echt unglaublich. Evtl. kannst du mit dem Geschäftsführer reden und ihm es aus deiner Sicht erklären. Das würde aber natürlich nur funktionieren wenn diese nette Frau nicht die Geschäftsführerin ist. /:

Gaylove 
Fragesteller
 13.01.2014, 20:18

Ist sie aber leider :(

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GabeJr  13.01.2014, 21:20
@Gaylove

Dann gilt wohl leider das Hausrecht. Das tut mir wirklich Leid für euch…

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Nachdem ein Geschäft keine Behörde, ein Amt oder sonst eine "öffentliche Einrichtung" ist, kann der Inhaber (oder eben Mitarbeiter/innen, die die Wahrung des Hausrechts übertragen bekommen haben = Verkäufer/innen) durchaus - auch ohne Begründung - ein Hausverbot erteilen.

Dass er natürlich mit der Begründung "weil die schwul sind / sich geküsst und andere Kunden gestört haben" heute keinen Blumentopf gewinnen (geschweige denn verkaufen) kann, sollte klar sein. Auf das AGG (vgl. § 2) kannst du indes keinen Bezug nehmen, da der Anwendungsbereich "Kunden im Kaufhaus" hier nicht aufgeführt ist... aber egal, ob die Verkäuferin sich jetzt am Küssen, an den 2-Jungs-in-1-Kabine oder dem Rolli bzw. einer Kombination daraus gestört hat... echt unterste Schublade und der Laden gehört eigentlich veröffentlicht (womit ich jedoch ausdrücklich NICHT dazu auffordern oder raten möchte, dies zu tun, da es strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann!) bzw. einfach von euch gemieden.

Redfox  14.01.2014, 09:45

Nein, wer sich mit einem Ladengeschäft an die Öffentlichkeit wendet, kann nach der Rechtsprechung nicht mehr willkürlich Hausverbote verhängen.

Eine Diskriminierung ua. auf Grund der sexuellen Orientierung ist nach dem AGG Geschäftsleuten ohnehin untersagt.

Die Rechtsgrundlage findet man dazu in § 19 AGG.

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Dornpfaelzer  14.01.2014, 17:20
@Redfox

Oh stimmt, hast Recht - aber die vom Kaufhaus werden wohl nicht so blöd sein, das tatsächliche Argument zu bringen :-)

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Redfox  15.01.2014, 09:30
@Dornpfaelzer

Nun, in dem geschilderten Sachverhalt haben sie dieses Argument gebracht.

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Ich würde mich auf jeden Fall beschweren.

Sie kann euch nicht einfach so rauswerfen deshalb. Und wenn sie die Geschäftsführerin sein sollte, müsst ihr euch einfach an noch höherer Stelle beschweren..

Sowas geht gar nicht.

Gaylove 
Fragesteller
 13.01.2014, 20:15

Ja, leider ist das die Geschäftsführerin. Ihre argumente waren, dass sich die Kunden durch küssende Jungs gestört fühlen könnten und Umkleiden nur für eine Person gedacht sind.

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Gaylove 
Fragesteller
 13.01.2014, 20:15

Leider

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Das darf sie nicht!! Es ist nicht verboten, zu zweit in eine. Umkleidekabine zu gehen! Sowas schwulenfeindliches!! Ein heteropärchen würde niemand rauswerfen! Ich würde mich an deiner stelle beim Geschäftsleiter beschweren!

Gaylove 
Fragesteller
 13.01.2014, 20:14

naja leider ist die Verkauferin die Geschäftsführerin. Ihre Argumente waren, dass es genug andere Umkleiden gibt und sich andere Kunden gestört fühlen könnten, wenn sich zwei Jungs in der Öffentlichkeit küssen.

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Redfox  13.01.2014, 20:44
@Gaylove

Du kannst prüfen, ob die Verkäuferin gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität verbietet. verstoßen haben könnte.

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slimatnight  14.01.2014, 14:03
@Gaylove

Ist sie auch die Inhaberin, die Besitzerin? Oder gibt es bei der noch eine Stufe drüber?

PS: Welcher Laden war denn das?

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