Warum können Frauen leichter "bottomless in public" (öffentlich unten herum nackt) sein als Männer?
Vor dem Gesetz sind doch alle gleich!
Bottomless in public heißt, bekleidet in der Öffentlichkeit zu sein und dabei nur unten herum nackt.
Wer sich davon kein Bild machen kann, muss googeln:
bottomless in public
und dann auf "Bilder" klicken.
Ist in der westlichen Welt vereinzelt verbreitet wie "World Naked Bike Ride".
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
13 Antworten
Solange niemand provoziert ist mir das egal
Leider ist für die Gerichte schon die Sichtung eines solchen Phänomens eine strafwürdige Provokation nach einem der Strafparagrafen 183 oder 183a StGB. Jedenfalls bei so entblößen Männern. Nicht bei so entblößen Frauen! (Ungleichbehandlung der Geschlechter).
Ich muss mich bei allen Teilnehmern dieser Umfrage entschuldigen, dass ich Dir den gelben Stern gegeben habe. Aber das tat ich, um meine Intuitionsfähigkeit zu prüfen, ob Du mir wirklich den"gelben Stern" nicht dankst.
Außer an FKK-Gebieten, logischer Weise.
Männer erregt ein optischer Reiz. Frauen dagegen eher eine Fantasie. Dazu kommt das (im Durchschnitt!) Männer häufiger, bzw leichter erregt werden, als Frauen. Deshalb fühlen sich Männer durch halbnackte Frauen eher angeturnt als Frauen durch halbnackte Männer.
Dazu kommt die unterschiedliche Verknüpfung. Männer denken an die Möglichkeit Sex zu haben, da exhibitionische Frauen eher offen für ONS' sind. Frauen dagegen denken an die Möglichkeit bedrängt zu werden, da Männer die gerne penetrant und ungefragt ihren Penis rumzeigen, häufig kein Nein verstehen und Frauen belästigen. Auch wenn also jemand nur (halb-)nackt rumlaufen will, ist die Erwartung unterschiedlich ungefärbt.
Aus diesen zwei Gründen werden exhibitionische Männer eher angezeigt als exhibitionische Frauen.
Das ist dein persönliches Empfinden. Nicht das Gesetz. Und auch nicht das was alle empfinden.
Das ist das Berufsverbrechergerotz Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richrer. Nicht irgendein persönliches Empfinden.
Habe kein Problem damit, wenn beide Geschlechter es tun, aber da Frauen meistens einen schöneren Po haben, sieht es bei ihnen einfach schöner aus😉!
Jeder dürfte wie ich finde solange es nicht direkt ersichtlich ist durch ein langen pullover oder t Shirt 😊 jeder der runter schaut möchte es ja sowieso sehen also sollte es da keine strafen geben
Stimmt so leider nicht wirklich. Vor dem Gesetz (Artikel 3 Grundgesetz) sind alle gleich manche jedoch gleicher. Hier wäre ganz dringend mal eine echte Gleichbehandlung nötig:
- Artikel 12a des Grundgesetzes
MÄNNER können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
- Artikel 183 des Strafgesetzbuchs
Ein MANN, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- Artike 226a des Strafgesetzbuchs
Wer die äußeren Genitalien einer WEIBLICHEN Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
- die FRAUENQUote
Statt einer Geschlechterquote!
Btw. laufen Frauen ohne jegliche Probleme pudelnackt auch durch deutsche Innenstädte - siehe hier www.nip-activity, com
Mach das mal als Mann - da ist ganz schnell Schluss mit lustig - Doppelmoral lässt Grüßen!
Als Mann kriegt man für öffentliche Nacktheit ein Strafverfahren nach § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses. Vor Gericht lügen dann zweifelsfrei konstuiert die Zeugen und genießen dabei vor dem Richter absolute Narrenfreiheit. Richter erfinden: "Mit der Präsentation des entblößten Geschlechtsteils hat der Angeklagte öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen!" Sowie: "Der Angeklagte wusste aus seinen früheren Verurteilungen, dass er mit seinem Verhalten in der Öffentlichkeit ein Ärgernis erregt."
Schurkenstaat Deutschland lässt grüßen.
Stimmt. Einem Mann wird mit aller Gewalt den Straftäter-Stempel auf die Stirn gedrückt! Eine Sauerei hoch zehn!
Das passiert nur wenn ein Exhibitionistische Verhalten oder eine Sexuelle Handlung vorliegt oder es Sexuell Motiviert ist. Das zu beweisen, das man einfach gerne Nackt ist und keine Sexuelle Motivation hat ist sehr schwer. Je nach Ort und Situation kann es auch eine Ordnungswidrigkeit geben oder gar keine Konsequenzen.
Eine sexuelle Motivation reicht niemals aus, um öffentliche Nacktheit als Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB zu erfassen. Das geht nur bei dem Männerstrafparagrafen 183 StGB Exhibitionistische Handlungen. Oder hat jemand schon davon gehört, dass eine Frau, die im Minirock ohne Unterwäsche provoziert oder eine x-beliebige öffentlich nackte Frau eine Sexualstraftat nach § 183a StGB beging? Kennt jemand auch nur einen Fall einer öffentlich nackten Frau, die für ihre sexuell mehr oder weniger motivierte öffentliche Nacktheit jemals strafrechtlich verurteilt wurde? Einen solchen Fall kenne ich überhaupt nicht! Noch nie wurde eine Frau für "sexuell oder nicht sexuell motivierte" Nacktheit strafrechtlich verurteilt!
Der einzige mir bekannte Fall, wo mal eine Frau nach dem OWiG belangt wurde, ist der um die Schauspielerin Antje Mönning bekannt gewordene Fall, weil hier die Ordnungshüter aus ihrer eigenen Nummer, einen auf sauber machen zu müssen, nicht mehr herauskamen. Ob das Urteil allerdings Rechtskraft behielt, ist mir nicht bekannt, denn ihr Anwalt sprach davon, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Leider sind sich zu viele Juristen und zu große Teile des Gesetzgebers darin einig, öffentliche Nacktheit von Männern zu unterbinden, ohne dieses ehrlich zuzugeben. So ist gewünscht, dass öffentliche Nacktheit bei Frauen keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht aber öffentliche Nacktheit bei Männern schon.
So versucht die Informationsplattform u.a. für Rechtsanwälte die Meinung zu implizieren, dass schon die bloße öffentliche Nacktheit bei Männern eine Straftat nach § 183a StGB sei!
Zitat:
"Die Handlung muss letztlich auch erheblich sein. Erheblich wäre beispielsweise eine Entblößung, die noch nicht unter § 183 StGB fällt und somit noch nicht als Exhibitionismus gilt. Das wäre der Fall, wenn der Täter sich entblößt, aber keine sexuelle Erregung erzielen will. Dies würde nicht unter § 183 StGB fallen, sondern § 183a StGB wäre hier einschlägig."
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/erregung-oeffentlichen-aergernisses
Jetzt muss man wissen, dass für viele Richter von beispielsweise Landgerichten und Oberlandesgerichten die öffentliche Nacktheit des Mannes schon eine "Entblößungshandlung" ist! Wenn ein Mann nackt rumläuft, dann ist das für die Richter eine "Entblößungshandlung"!
Warum aber soll eine nach 183a StGB definierte Entblößungshandlung nur bei Männern Erregung öffentlichen Ärgernisses sein und nicht auch bei Frauen? Wo doch § 183a StGB laut Gesetzbuch Täterinnen und Täter gleichberechtigt bestrafen soll!
Früher galt § 183a StGB gegenüber § 183 StGB immer als höherschwelliger. Jetzt auf einmal soll er - nur für Männer - tieferschwlliger sein? Hier werden Gesetze im Nachhinein umgedeutet, einfach am Gesetzgeber vorbei!
Zu Erkenntnissen gelangt man auch, wenn man googelt:
Nacktjogger Polizei
Ich hätte es nicht besser schreiben können - Danke 🙏
Vielleicht sollten sich hier mal eine ordentliche Gruppe zusammen tun und Sammelklage einreichen gegen den Staat!
Recht haben und Recht erhalten ist nicht immer gegeben, je nach dem wie die Person das Gesetzt umsetzt. Und es ist klar eine Ungerechtigkeit , weil man dem Mann das unterstellt und auch bemüht ist das zu beweisen. In diesem Sinne hat eine Frau auch in der Geselschaft eine höhere Akzeptanz Nackt zu sein. Das merkt an den Reaktionen an , ob eine Frau oder Mann Nackt herumläuft. Und doch gibts auch eine stille Gruppe, einfache Nackheit ist denen egal , und es nichts ausmacht wenn das vorkommt. Mit einfacher Nackheit meine ich ,das man einfach Nackt unterwegs ist, ohne Sexuelle Hintergründe oder Aktivitäten.
In Deutschland schaffen es Aktivisten nicht einmal, ein öffentliches World Naked Bike Ride durchzusetzen.
Hier im Schlusslichtland Deutschland sehe ich derzeit keine Möglichkeit für eine Sammelklage.
Erst, wenn öffentliche Nacktheit Trend würde. Dann könnte es dazu Diskussionen geben.
Dann machen wir ed zu einem Trend💪 GetNakedGermany setzt sich z. B. für den Naturismus in Deutschland ein.
Ich selbst bin öfter mal Nacktwandern - allerdings meist mit ner Frau dabei. Dann sind die Leute um einiges entspannter, obwohl es keinen Unterschied machen sollte.
Diese Umfrage hat schon was!
Genau, habe vor langer Zeit einmal Versucht einen WNB zu Organisieren. Ist gescheitert an der Bürokratie und Erfüllen der Auflagen. Ich gehe Nacktwander und auch Nacktspazieren.
WNBR im Stringtanga dürfte noch so gerade klappen, wie die Lachnummer in Köln mit ihren absonderlichen inzwischen wohl schon gescheiterten WNBR's. Das war ja auch der bekloppteste WNBR der Welt!
Ansonsten ist Radfahren oder Spazierengehen nur im Stringtanga auch schon ein Wagnis! Dazu liegen mir schriftliche Urteilsausfertigungen vor. Nur im Stringtanga den öffentlichen Raum zu betreten wird schon teils als Ordnungswidrigkeit geahndet! Vor zehn fünfzehn Jahren hat es sowas noch nicht gegeben.
Aber 2010 gab es ja sogar noch einen richtigen WNBR in Berlin. Damit ist inzwischen Schluss.
Die Gesellschaft wird immer prüder und rückschrittlicher! Gerade in Köln wo ich sehr viele Beispiele von Nude in Public von Frauen habe eine Schande! Aber beim WNBR sind ja auch Männer. Wäre es eine Demo nur mit Frauen würde die Sache anders aussehen. In Deutschland wird der männliche Körper zunehmend kriminalisiert und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung bei Männern unterbunden.
Leider ist es so, das schon Stringtanga als Nackt angesehen wird, kannst gleich Nackt gehen, kommt aufs gleiche raus bei einigen Vollzugsbehörden. Vor 10-15 Jahren konnte ich mich im Schwabinger Bach runtertreiben lassen und zurück laufen. Komplette Nackt ,im ganzen Englischen Garten herumlaufen / Aufhalten wahr immer ohne Probleme möglich und völlig Selbstverständlich.
Dann können sie gleich mal im Freibad, Schwimmbad und erst am Baggersee anfangen, wo gefühlt jede dritte Frau einen Badestring trägt, oder gilt das wieder mal nur gegen Männer?
Das ist ja noch ganz anders:
Öffentlich nackte Frauen kann man nicht verurteilen. Und öffentlich nackte Männer nicht freisprechen. Diese krasse Ungleichbehandlung muss aber der Gesetzgeber in seinen Gesetzen klar, deutlich und unmissverständlich abbilden. Tut er aber nicht. Feige Sau das.
Wir leben in einem Schurkenstaat. :-)