Wart ihr schon Mal nackt im Wald und wie habt ihr das gemacht?

12 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

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Auch um 1-2 Uhr kann dir wer entgegenkommen. Lass es einfach.

CuvCuvCuv 
Fragesteller
 27.12.2023, 21:08

Sind es auch sexuelle Handlungen wenn ich nicht sb mache?

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OishiKeki  27.12.2023, 21:15
@CuvCuvCuv

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

§ 118 Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

An sich kannste nackt rumlaufen, wie du willst, aber sobald es jemand stört, musst du Strafe zahlen.

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Wenn dich jemand dabei sieht und sich gestört fühlt, kann es zu einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" werden. Am besten einfach erst im Wald ausziehen. Da wird dich dann keiner sehen und du kannst es entspannt machen. Viel Spaß!

CuvCuvCuv 
Fragesteller
 27.12.2023, 21:14

Okay danke

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Man darf nicht immer hinterfragen ob es strafbar ist mach es einfach sei ein wenig verrückt ich habe schon vieles gemacht und mir ist es egal ob es erlaubt ist oder nicht wo kein Kläger da kein Richter man muss dich erwischen und da passiert nicht viel wenn überhaupt was passiert in Österreich ist es sogar straffrei nackt wandern oder spazieren gehen wo so gut wie keine Menschen sind im Wald oder auf einen Berg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 40 Jahre sehr viel erlebt ausprobiert und darüber gelesen

Ja, also bin jetzt nicht groß rumgelaufen, aber hab mal SB gemacht und war nackt, bin dann so bisschen rumgelaufen, ist nur ein kleines Waldstück, deswegen war ich sicher dass da auch keiner ist. Damals M13, jetzt 15. Es war im Sommer. Strafbar ist s nur wenn dich wer sieht und was dagegen hat.

Solange dich keiner sieht, kann dich auch keiner hinhängen. Ich wüsste allerdings einige, die sich nachts auf dem Heimweg durch den Wald durch nackte kleine Jungs durchaus belästigt fühlen würden.

Nachts hat man im Wald eigentlich nicht groß was verloren, schon gar nicht abseits der Hauptwege. Außer du willst dem Jäger ins Handwerk pfuschen, der da auf Wildschweine wartet.

Also nein, ich habe das noch nicht gemacht und würde dir das auch nicht raten. Man muss nicht jede Phantasie in die Tat umsetzen.