Sexualmündig/Schutzalter?
Bei wie vielen Jahren ist man Sexualmündig?Und wen man Sexualmündig ist, wie alt darf die andere maximal alt sein?So das es für die Ältere Person legal ist.(Zu Sex wird Geschlechtsverkehr aber auch andere Sexuelle Handlungen dazugezählt)
Das mich niemand angreift, nein ich bin nicht in so einer Situation.
Danke für die Antworten, aber ich möchte eine Vollständige sonnst bringt sie mir nichts
Danke für die Antworten da mir aber alles zu schwammig rüber kommt und jeder Gefühlt was anderes sagt, lese ich bei Wikipedia nach und werde niemals mehr eine Frage auf Gutefrage.net stellen.
Das Schutzalter endet ab 14 Jahren, und man kann ab da an mit jedem sex haben ausser mit einem 21+ Jährigen.Schön das ich hier meine Zeit verplempert habe.
8 Antworten
Das Schutzalter endet ab 14 Jahren, und man kann ab da an mit jedem sex haben ausser mit einem 21+ Jährigen.
44 & 14 ist grundsätzlich legal.
Das darf noch nicht mal von den Eltern verboten werden: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Fazit: Es ist grundsätzlich nie verkehrt, sich zu informieren bevor man jeden Pups bei GF fragt.
Wenn man es DANN immer noch nicht versteht, kann man bei GF ja mal nachfragen, warum man es nicht versteht, bzw. wie das wohl zu verstehen sei, Du würdest daraus nicht schlau.
Aber wenn man einfach nicht in der Lage ist, einen einfachen Text richtig zu verstehen, aber man glaubt dies dennoch irrigerweise, dann ist natürlich Hopfen und Malz verloren ...
... sollte man sich dann halt wenigstens für das nächste Mal merken, dass man beim Textverständnis wohl ganz grundsätzlich schwerwiegende Probleme hat.
Nochmal: Wenn Du etwas nicht verstehst, dann frag halt nach. Egal ob dir ein Text nicht eingängig oder gar widersprüchlich erscheint, oder verschiedene Usertexte
Lass es dir dann erklären, und besteh auf Belegen. Also seriösen Quellen und nicht Wikipedia.
Bei GF antworten halt viele, die nicht wirklich fit sind auf dem Gebiet, zu dem sie antworten. Auch bei Wikipedia kann jeder schreiben. Kann gut gehen, muss aber nicht.
Problematisch wird es aber, wenn ein Text wie der Wikipedia-Artikel NICHT sagt, "14/15-Jährige dürfen nur mit U21", Du das dann aber selbst irrigerweise so verstehst.
Hättest Du nicht hier nochmal die Anmerkung gemacht und wärst korrigiert worden, würdest Du jetzt vermutlich mit dem Irrglauben leben, dass das tatsächlich so richtig sei, wie Du es verstanden hattest.
Davor bewahrt dich nichts, außer der Erkenntnis, ggf. etwas falsch zu verstehen, obwohl Du dachtest, Du hättest es richtig verstanden.
Und dafür ist GF doch gut geeignet. :)
Erwarte halt nur nicht, dass hier nur Übermenschen zuhause sind, und hake eben nach. Denn behaupten kann man viel ... ;)
Das Schutzalter endet ab 14 Jahren, und man kann ab da an mit jedem sex haben ausser mit einem 21+ Jährigen.Schön das ich hier meine Zeit verplempert habe.
Falsch. Die jüngere Person wird sowieso nicht bestraft. Wenn dann wäre es für den 21+ verboten mit einer Person u16 Sex zu haben. Allerdings ist das NUR der Fall, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Dazu muss diese Fähigkeit erstmal fehlen, was zum Beispiel der Fall wäre, wenn der/die u16 jährige nicht weiß, was Sex ist und welche Folgen es haben kann und kommt dank Aufklärung in der Schule, sowie der peer group so gut wie nicht mehr vor. Zudem müsste dieses Fehlen auch noch ausgenutzt werden, was bei der Überrumpelung zu spontanem Sex, jedoch nicht in einer Beziehung der Fall wäre. In der Realität spielt § 182 Abs 3 StGB kaum eine Rolle.
Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Unter 14 Jahre dürfen also mit jedem Alter Sex haben, ab 14 dann nur mit ebenfalls mindestens 14 jährigen.
Wenn es so wäre wie du geschrieben hattest, dann wäre dieser Fall gar nicht möglich.
Beide müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Sex mit oder unter 14 bis 17 jährigen darf weder ein Abhängigkeitsverhältnis, ausnutzen einer Notlage, Bezahlung für Sex, Bedrängnis usw vorliegen.
Less dir die Abtworten durch.Einer sagt wen man 14 ist darf man egal wie alt die andere Person ist sex haben andere Sagen das da das Schutzalter gar nicht endet und so weiter
Ja, das Thema ist nicht so einfach, weil es viele auch nicht wirklich verstehen.
Merken muss man sich nur: Man darf als Ü14 in Deutschland nicht mit U14 Sex haben, alles andere ist grundsätzlich erlaubt. Seltene Ausnahmen von dieser Regel sind eben Ausnahmen und nicht die Regel.
Wie die Ausnahnen dann genau aussehen, daran scheitern viele. Rudiratlos67 übrigens auch, denn er gibt nur einen groben Abriss, im Detail ist es dann komplexer ...
... nur den "Normalbürger" betrifft das alles eben ohnehin nicht. Für den gilt: Ich lerne jemanden kennen, wir beide wollen Sex miteinander haben, wir beide sind Ü14, also alles klar.
Nach deutschem Recht endet das "Schutzalter" mit dem 14. Geburtstag. Juristisch wird damit das Kind zum Jugendlichen. Das hat im Wesentlichen zur Folge:
- Der/die Jugendliche hat das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung: Ein Jugendlicher kann somit rechtswirksam in sexuelle Handlungen einwilligen.
- Dies hat wiederum zur Folge, dass Sex mit dem/der Jugendlichen straffrei ist, sofern der/die Jugendliche darin eingewilligt hat und nicht dafür bezahlt wird (Geschlecht und Alter des Partners ist dabei unerheblich).
Weil ein Kind nicht rechtswirksam in sexuelle Handlungen einwilligen kann, ist jegliche sexuelle Handlung mit einem/einer 13-jährigen strafbar.
Danke, aber was ist wie alt darf man maximal sein, um mit einer Minderjährigen über 14 Jahren sex zu haben?
Das Schutzalter endet keinesfalls mit 14!
Mit 14 beginnt lediglich das sexuelle Selbstbestimmungsrecht ! ! !
Das ist etwas vollkommen anderes
Als Schutzalter wird das Alter bezeichnet, ab dem eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Das endet Deutschland mit Vollendung des 14. Lebensjahres.
Es gibt bestimmte Sonderfälle, die auch danach noch strafbar sind. Zum Beispiel ist es strafbar, eine Person unter 18 Jahren für sexuelle Handlungen zu bezahlen.
Steht alles eindeutig bei Wikipedia:
für Deutschland ist das generelle Schutzalter 14. Bis 16 gibt es noch ein bisschen Welpenschutz.
Ab 18 auf zu tun und lassen was du willst, mit oder ohne Entgelt.
Im deutschen Recht gibt es keine Regelung für 21 jährige.
Klar gibt es das.Das steht sogar auf Wikipedia:
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden
können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden
Ja, KÖNNEN. Dazu müssen aber bestimmte Vorraussetzungen vorhanden sein, die ich in meiner Antwort geschildert habe. Es gilt eben längst nicht für jeden Fall.
Fazit von deinem Kommentar:unbrauchbar und absolut nicht wichtig.Hättest du vielleicht gelesen was andere sagen könntest du verstehen das alle irgendwas anderes sagen und was anderes verstanden haben, versuch mal aus den ganzen Antworten herauszufinden welche die richtige ist