Sex von Minderjährigen?
Ich hätte da eine frage, mein Sohn (16) und seine Freundin (14) habe Geschlechtsverkehr. Nun frage ich mich ob ich und oder die Kinder sich Damit Starfbar machen, da ich ja auch Gelegenheiten dazu biete wie erlaubnis der übernachtung oder das schlafen im zimmer zusammen
14 Antworten
mein Sohn (16) und seine Freundin (14) habe Geschlechtsverkehr.
Gratulation dem jungen Glück und deinem Verständnis. :-)
Nun frage ich mich ob ich und oder die Kinder sich Damit Starfbar machen
Sie nicht, Du schon.
Das Fördern IHRER sexuellen Handlungen - und dazu gehört mit dem ungestörten Überlassens eines gemeinsamen Rückzugsraums auch gemeinsames übernachten in einem Zimmer - ist dir gemäß § 180 StGB untersagt.
Fazit: Wissen ihre Eltern, dass sie bei euch im Zimmer deines Sohns übernachtet (und nicht etwa auf der Pyjamaparty mit Freundinnen)?
Wenn ja: Alles okay!
Wenn nein: Du könntest (bis sie 16 ist) ein Problem bekommen, wenn die das rausfinden und nicht so toll finden.
Wenn unklar: Klär es ab. Ruf sie ggf. unter einem Vorwand an, z.B. dass Du ihre Tochter mit ihrem Lieblingsessen/-frühstück überraschen möchtest. Was das denn wäre.
Beide sind 14 und älter - dann ist das kein Problem.
Ausnahmen mal außen vor die erklärt RudiRatlos67 schon
Natürlich ist Aufklärung wichtig und da bist Du bei Deinem Sohn auch im Spiel
Ich wünsche Dir schöne und erholsame Ostertage.
Ja schon, wenn das Mädel aber auf einmal damit anfängt zu sagen sie wollte das nicht usw. wirds ganz schnell haarig
Aus rechtlicher Sicht ist das ok.
Ich hoffe nur, dass Beide vernünftig aufgeklärt sind und auch vernünftig verhüten.
Ich finde es auch sehr gut, dass Du die Beiden unterstützt. Das zeigt mur, dass Vertrauen da ist.
Sehr sehr klasse.
Aus rechtlicher Sicht ist das ok
... sofern ihre Eltern genauso mitfühlend und vernünftig sind, wie der Fragesteller
Wenn nicht, dann nicht (wg. § 180 StGB).
Beim Sex mit Minderjährigen wird immer unterschieden, ob es sich dabei um Kinder (U14) oder Jugendliche (14-18) handelt.
Sämtliche sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen sind nach § 176 StGB immer verboten.
Sex mit (und zwischen) Jugendlichen ist grds. erlaubt. Strafbar würde sich in deinem Fall nur die Partei machen, die entweder eine Zwangslage ausnutzt oder ein Entgelt zahlt (§ 182 Abs. 1 u. 2 StGB).
In Deutschland ist man ab 14 nicht nur strafmündig sondern auch sexualmündig, und darf sein sein Sexualleben frei ausleben, sofern die Gesetze beachtet werden.
Also sofern keine Zwangslage ausgenutzt wird oder kein Entgelt gezahlt wird, machen sich eure Kinder nicht strafbar.
Grundsätzlich richtig, aber:
Sämtliche sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen sind nach § 176 StGB immer verboten.
Das betrifft nur Jugendliche und Erwachsene (s. https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249 ).
Sex mit (und zwischen) Jugendlichen ist grds. erlaubt. Strafbar würde sich in deinem Fall nur die Partei machen, die entweder eine Zwangslage ausnutzt oder ein Entgelt zahlt (§ 182 Abs. 1 u. 2 StGB).
Das mit der Zwangslage betrifft Täter jeden Alters, das mit dem Entgelt nur Volljährige.
Hier hingegen ist der § 180 StGB relevant.
... oder beide sind noch keine 14 ...
.. kann es aber werden.
U16-Eltern müssen zustimmen (§ 180 StGB).