sex mit 13 -14?
Hi ich wollte fragen wie ihr das findet das kinder zwischen 13-14 jahre ihr erstes mal haben ? Nein ich bin nicht damit gemeint will nur so wissen wie eure meinung dazu ist =)
Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen
17 Antworten
Naja <
Btw,. ist man da schon Jugendlicher und kein Kind mehr - aber das nur als Ergänzung
mit 14 ist es ja laut gesetz erlaubt aber ganz ehrlich : ich finde das geschlechtsverkehr mit 13 zu früh ist. ich finde so was ist einfach übertrieben , allem anschein nach hat man nachher , im alter von 15-17 , keine zeit mehr für das erste mal.
aber asozial ist man dadurch dann aber auch nicht , asozial ist eher unpassend dafür.
allerdings ist es einem selbst überlassen,wann man diesen moment erlebt. wenn man sich schon reif genug dafür fühlt,bitte. aber ich finde es ein wenig zu früh.
Geht doch eigentlich niemanden etwas an, solange die 13 und 14 Jährigen das freiwillig machen und wollen. Wenn der Sexualtrieb erwacht und sie jemand nettes haben ist doch alles okay. Aufgeklärt sind die Kinder in den meisten Fällen ja schon. Außerdem gibt es Mitdreissiger, die immer noch nicht ordentlich verhüten können und da man mit 13 zum Teil seine Tage noch nicht hatte, ist das mit der Schwangerschaft sowieso kein Problem ..
hab die antwort gewählt, weil die andere unverständlich und sinnlos ist. es ist 'normal', aber normal definiert sich bei jedem anders. manche sind bereit, manche nicht. manche gefällts, anderen nicht. ich finde es gibt einige die mit 13 schon allgemein als 'reif genug' für sex sind. andere sinds mit 18 noch nicht. da gibts keine wirkliche richtlinie
Unter 14 ist der Sexualverkehr verboten!!!!!
In Deutschland und Österreich ist einer 14jährigen (vergleiche § 176StGB) der Sexualkontakt mit einer beliebig alten männlichen Person ohne Strafe gestattet. Sie darf dabei allerdings nicht mit Alkohol oder Drogen (§ 179 StGB)gefügig gemacht, oder eine Zwangslage (§ 182 StGB) ausgenützt werden. Sexuelle Handlungen dürfen nicht durch eine dritte Person gefördert und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung (gleichgeschlechtliche Handlungen) ausgenutzt werden (§180 StGB). Wenn eine Person jedoch schlechten Einfluss ausübt oder ausüben könnte (vorbestraft, drogenabhängig usw), kann der Kontakt von den Eltern untersagt werden.
Zu "Unter 14 ist der Sexualverkehr verboten!!!!!"
Da man aber unter 14 stafunmündig ist, spielt das keine Rolle ;)
"Wenn eine Person jedoch schlechten Einfluss ausübt oder ausüben könnte (vorbestraft, drogenabhängig usw), kann der Kontakt von den Eltern untersagt werden."
das bedingt - sprich mit erziherischen Mitteln ist das durchasu möglich, aber es ist jetzt nicht so, dass das eigene Kind oder die andere Person sich bei Kontakt strafbar machen etc.
Der Rest stimmt ;)