Selbstbefriedigung auf öffentliche Toiletten?

4 Antworten

Wenn du dir schon in der Öffentlichkeit einen Runterholen musst, dann lass dich doch nicht auch noch erwischen! Peinlich Peinlich...

Ich bezweifle, dass du irgendwelche Konsequenzen erwarten musst, vielleicht gelächter und ein paar dumme Sprüche.

Als ob deine Kollegen die Zeit und die Lust dazu haben dich deshalb jetzt anzuzeigen, falls sie es doch tun kann ich dir leider nicht sagen ob und welche Strafe du dafür bekommst.

Gefängnis nein, Lohnabzug könnte sein, wenn es raus kommt, hast ja schließlich quasi vorsätzlich die Arbeit verweigert!

So lange Du keinem anderen damit auf die Pelle rückst. Kalter Bauer auf der Hose kommt allerdings auch nicht gut an.

Mal angenommen du bist kein Troll, natürlich kannst du auf einer Toilette(-kabine) machen was du möchtest. Sich einen zu wedeln ist nicht verboten, sofern du andere dabei nicht belästigst.

Du könntest allerdings dafür gefeuert werden - Arbeitgeber sind bekannt dafür relativ humorlos auf Menschen zu reagieren, die das Büro mit ihrem Schlafzimmer verwechseln.