Schwester und ich fassen uns an?

Saronix  04.11.2023, 12:36

Deine Schwester M16?

5 Antworten

Ja und nein!

also es ist theoretisch strafbar. Jedoch seid ihr beide noch nicht über 18 beziehungsweise einer von euch. Daher ist es theoretisch erlaubt. Hier mal der Paragraph aus dem Strafgesetzbuch:

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

auf euch trifft Abs. 3 zu. Daher ist es nicht direkt strafbar.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Schönes Wochenende

PS du musst bei deiner Schwester dann w/16 schreiben. Das w bezieht sich auf weiblich, dass m auf männlich

Eigentlich nicht.

Ab 18 Jahren dürft ihr aber alles außer Verkehr.

Rutscherlebnis  04.11.2023, 12:26

Umgekehrt.Bis 18 Jahren wird jede ! Sexualität zwischen Geschwistern nicht strafrechtlich verfolgt,ab 18 nur Vaginalverkehr.( Natürlich nur dann,wenn nichts anderes ,fehlende Einvernehmlichkeit,Schutzalter ,über Schutzalter etc.vorliegt.)

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Wippich  04.11.2023, 12:30
@Rutscherlebnis

Falsch. Bis 18 Jahren wird kein Verkehr verfolgt. Irre Gesetze, aber ist so.

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Rutscherlebnis  04.11.2023, 12:31
@Wippich

Na genau das habe ich geschrieben,sofern nicht Mißbrauch, sex.Nötigung etc.vorliegt.Ab 18 legal,außer Vaginalverkehr.

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Also solange beide unter 18 sind ist es in einer Grauzone

Danach könnt ihr Theoretisch alles machen außer Vaginal Verkehr

Und kleiner Tipp: ich würde es nicht jedem sagen ;)

Ja nein solange du es für dich behalten kannst ist es schon OK Arber es ist eigentlich nicht erlaubt

nachdem deine schwester dir vor zwei tagen in die eier getreten hat hat sie dir heute, als entschuldigung, dann doch erlaubt ihre brüste anzufassen, und als wiedergutmachung hat sie sich im gegenzug um deinen penis gekümmert; das ist sehr großzügig.

bezüglich deiner frage - ganz allgemein ist nur der vaginalverkehr strafbar, also im prinzip dürft ihr eigtl. alles, ausser das. aber die gesellschaft akzeptiert das nicht, darum solltet ihr keinem davon erzählen. und ganz wichtig, achtet auf die verhütung.