Sb in der Öffentlichkeit?

4 Antworten

Hab’s selber noch nie gemacht aber würde gern mal sowas wie am urinal mastubieren oder in der dusche im schwimmbad und schauen wer mitmacht

Wenn du wegen öffentlichen Ärgerniss verhaftet werden willst nur zu !

Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
https://www.gesetze-im-internet.de › ...
§ 183a StGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet

Unglaublich ,habt ihr überhaupt kein Schamgefühl mehr ❓

Nachts im Park, als wirklich niemand sonst unterwegs war.

Einfach hinter nem Baum im Wald war M14.