Nacktbilder strafbar?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre eher eine Straftat von ihm weil er dich betrogen hat. Von daher musst du dir keine Sorgen machen.

In Zukunft solltest du bei Unbekannten aus dem Internet nach einem Erkennungsmerkmal fragen, zum Beispiel einer bestimmten Handhaltung die man sonst nicht auf solchen Fotos macht oder einem Objekt das man sonst nicht auf solchen Fotos zeigt.

Zyzxy 
Fragesteller
 08.02.2021, 21:44

Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft wirklich danke

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Andrastor  08.02.2021, 21:47
@Zyzxy

Gerne. Freut mich wenn ich helfen konnte. Du solltest ihm sagen, dass wenn die Fotos die du ihm geschickt hast, den Weg ins Internet finden sollten, dass du ihm die Polizei nach Hause schicken wirst. Das wäre nämlich zusätzlich zu dem Betrug noch ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

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Esskah  08.02.2021, 21:56
@Andrastor

Das möchte ich doch mal ganz arg bestreiten!

Erstens wäre es - wenn überhaupt - eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. Recht am eigenen Bild und zweitens würde nach meiner Rechtsauffassung vor keinem Gericht der Welt ein Erwachsener unter diesen Umständen Recht behalten, wenn er einem Minderjährigen Nacktbilder von sich schickt - das glaubst Du doch auch selbst nicht.

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Andrastor  08.02.2021, 21:59
@Esskah

Natürlich würde das. Das ist meines Wissens nach sogar schon mehrmals passiert. Gerade durch das Internet. Eine Straftat ist nur dann als solche zu werten, wenn sich der Straftäter bewusst war, dass es sich um eine Straftat handelt (wenn die Tat selbst, nicht sämtlichen moralischen Aspekten widerspricht, wie Mord). Diese Klausel schützt vor unbewusst begangenen Straftaten, sowie solche Fälle in denen das vermeidliche Opfer seine Identität oder sein Alter verbirgt.

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Esskah  08.02.2021, 22:01
@Andrastor

Es kommt mit Sicherheit auf vieles dabei an und den Ausgang können wir hier nicht vorhersagen.

Unter der Prämisse (ich sagte ja schon, dass ich von anderen Voraussetzungen ausging) wie ich sie nannte, wäre das sicher nicht passiert.

Weil es möglicherweise keine Bilder "des Opfers selbst" waren, ist auch Deine Variante denkbar.

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Esskah  08.02.2021, 21:49

Da muss ich Dir leider widersprechen, weil das so nicht korrekt ist. Ja, man könnte das Vorgehen des Jungen als Betrug werten, davon ist aber eher nicht auszugehen, zumal es wohl nicht beweisbar ist.

Viel schwerer wiegt da der Besitz von Kinderpornografie und der lässt sich sehr wohl beweisen.

So Ohne ist das nicht! Sich "keine Sorgen" zu machen ist da sicher fehl am Platz

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Andrastor  08.02.2021, 21:52
@Esskah

Der Junge hat aber kein kinderpornographisches Material verschickt, sondern Bilder von Frauen für die er keine Rechte hatte.

Wir haben also einen Jungen der Betrug und Urheberrechtsverletzung beging und einen Erwachsenen, der Aktbilder verschickt hat ohne zu wissen, dass der Empfänger minderjährig und ein Junge war.

Wenn der Chatverlauf erhalten ist, sind das Beweise genug den Jungen zu bestrafen (Eltern haften für ihre Kinder?) und erst Recht wenn der Junge die erhaltenen Bilder vom Fragesteller veröffentlichen sollte.

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Esskah  08.02.2021, 21:59
@Andrastor

Das steht so nicht in der Frage! Dort steht

wir uns gegenseitig welche geschickt

was dort genau für Fotos geschickt wurden, können wir hier nicht sagen. Du hast aber Recht. Ich habe mich in sofern getäuscht, dass ich dachte es wären kinderpornografische Bilder.

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Andrastor  08.02.2021, 22:00
@Esskah

Lies die Frage genauer durch:

Heute hat „Sie“ mir gebeichtet dass alle Bilder fake sind und „Sie“ in Wirklichkeit ein Junge ist und angeblich 15 ist....
...obwohl ich nicht über das Geschlecht oder Alter der Person bescheid wusste ...

Damit ist gemeint, dass der Fragesteller davon ausging mit einer Frau zu schreiben, mit einer "Sie" und dass die Bilder die der Junge verschickt hat, Fälschungen, also Fakes sind.

Es handelt sich also nicht um kinderponrographisches Material.

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Esskah  08.02.2021, 22:03
@Andrastor

es ist nur richtig, dass es sich um einen Jungen handelte, der offenbar weibliche Nacktfotos verschickt hat. Was dort zu sehen war ist in der Frage nicht enthalten.

Du kannst nicht davon ausgehen, dass es kein kinderpornografisches Material war.

Es hilft aber nichts, wenn wir uns darüber streiten, wenn der Fragesteller keine eindeutigen Angaben macht.

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Andrastor  08.02.2021, 22:07
@Esskah

Das ist anstrengend, wenn du 3-4 Beiträge schreibst, ich bitte dich alles was du sagen möchtest in einem Beitrag zu schreiben, der Übersicht halber.

Wenn es kinderpornographisches Material war, dann wäre es umso schlimmer für den Jungen, denn er hätte es dann verbreitet. Den Fragesteller trifft in diesem Fall keine Schuld, da er nicht wusste, dass es sich um solches Material handelt. Er ging ja von einer erwachsenen Frau als Chatpartnerin aus.

Der Fragesteller hat ausreichende Angaben gemacht: Er dachte er würde mit einer erwachsenen Frau schreiben und Bilder tauschen. Er wusste nicht, dass das nur ein 15-Jähriger Junge war der gefakte Bilder verschickte.

Und wenn du dir so unsicher bist, dann stelle einfach eine Nachfrage.

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Esskah  08.02.2021, 22:15
@Andrastor

ich kann nur antworten - sorry, nicht meine Schuld!

Wenn es kinderpornographisches Material war, dann wäre es umso schlimmer für den Jungen, denn er hätte es dann verbreitet. Den Fragesteller trifft in diesem Fall keine Schuld, da er nicht wusste, dass es sich um solches Material handelt. Er ging ja von einer erwachsenen Frau als Chatpartnerin aus.

Nein! Kinderpornografisches Material bleibt kinderpornografisches Material - egal von wem, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen. Selbst zwei 14-jährige, die sich gegenseitig Nudes schicken, machen sich der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpronografie strafbar.

Ich wiederhole gerne - hier magst Du den Überblick verloren haben: Ich habe überlesen, dass sich der Junge als Frau ausgab - gut. Daher war für mich die Wahrscheinlichkeit kinderpornogarfischen Materials höher, als wenn ich es so verstanden hätte wie Du.
Dennoch sagt es über die Nacktbilder überaupt nichts aus. Waren es erwachsene Frauen, könnte eine Urheberrechtsverletzung in Betracht gezogen weren. Ebeso wahrscheinlich ist es aber, dass es sich um <18-jährige Naktbilder handeln könnte. Dann wäre wieder die Kinderpronografie das Thema.

Du stellst ebenso eine Hypothese auf wie ich. Ich weiss nicht, wass Deine Annahme richtiger machen soll als meine.

Und wenn du dir so unsicher bist, dann stelle einfach eine Nachfrage.

ich wir mir beim Beantworten nicht unsicher! Ich habe nur überlesen, dass er sich als Frau ausgegeben hat. Es ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Aussage.

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Qdhfame  08.02.2021, 22:01

Warum hat er sich strafbar gemacht wen er sich als eine andere Person ausgibt?

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Andrastor  10.02.2021, 01:17

danke für das Sternchen

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Der wird dich nicht anzeigen, selbst wenn, kommt es zu garnichts keine beweislast, in sowas wird nicht ermittelt, bist safe mein freund

Nein denke das es kein Problem ist, warum auch.

Nehmen wir mal an, dass das alles so korrekt ist. Dann wärst Du im Besitz von Kinderpornografie und das ist strafbar. Selbst wenn er Dich getäuscht hat. Das lässt sich nämlich kaum beweisen. Bilder auf dem Handy aber schon.

Dass er Dich über sein Alter und sein Geschlecht getäuscht hätte, stellt noch keine Straftat dar.

Das Strfafmaß wäre von verschiedenen Faktoren abhängig und dazu kann man m.E. keine seröse Aussage treffen.

Zyzxy 
Fragesteller
 08.02.2021, 21:50

Es lief alles über Snapchat und der gesamte Chat ist für beide beteiligte Personen gelöscht, inwiefern Snapchat noch Kontakt darauf hat kann ich nicht sagen

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Esskah  08.02.2021, 21:51
@Zyzxy

Man kann mit aktuellen Smartphones wunderbar Screenshots machen. Wenn Dich jemand ans Messer liefern kann, dann noch leichter, wenn Du Dich in Sicherheit wiegst!

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Dptmn  08.02.2021, 21:58
@Esskah

Das siehst du aber bei Snapchat wenn der Chatpartner Screenshots macht

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Esskah  08.02.2021, 22:03
@Dptmn

Das kann ich nicht beurteilen, ich zeige nur eine Möglichkeit auf. Ich bezweifle aber, dass es mein Chatpartner mitbekommt, wenn ich über das Samsungdisplay wische und so einen Screenshot erstelle

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Zyzxy 
Fragesteller
 08.02.2021, 23:11

Ich hab gerade wirklich Panik und weis nich wohin oder was ich glauben soll

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Esskah  09.02.2021, 20:11
@Zyzxy

Dir bleibt eh nichts anderes als Abwarten. Wenn es ist, wie Andrastor vermutet, Nacktbilder von Erwachsenen, dann musst Du Dir noch weniger Sorgen machen. Da ist halt ein Halbstarker besonders mutig, weil er sich hinter der Anonymität verstecken kann.

Ich habe vielleicht die Panik erhöht als ich von Kinderpornos geschrieben habe. Wenn es wie gesagt Bilder erwachsener Frauen waren, war das unnötig und nicht meine Absicht Panik zu verbreiten. Aber dazu hast Du Dich nicht geäußert.

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Zyzxy 
Fragesteller
 09.02.2021, 22:50
@Esskah

Ich bedanke mich trotzdem vielmals bei dir, da du dich so mit meinem Thema beschäftigt hast!

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Zyzxy 
Fragesteller
 09.02.2021, 22:51
@Esskah

ich mach mir nur um den Punkt Sorgen, dass ich unwissend Nacktbilder von mir an Jugendliche gesendet habe

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Esskah  09.02.2021, 22:56
@Zyzxy

Da würde ich Entwarnung geben, weil Sexting im gegenseitigen Einvernehmen erlaubt ist. Ich gehe auch mit Andrastor mit, dass es in diese Richtung eher unproblematisch sein dürfte, weil Du von einem Erwachsenen Empfänger ausgehen musstest.

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