Ist es strafbar was sie macht?

3 Antworten

Kommt darauf an, was für Nacktbilder das sind. Wenn es Nacktbilder von Dir oder jemand anderem sind, der dem Verkauf nicht zugestimmt hat, dann kannst Du die Person anzeigen, ebenso wenn es Fotos von Minderjährigen sind. Wenn diese Person aber einfach nur ihre eigenen Bilder oder Bilder von Personen anbietet, die volljährig sind und die dem Verkauf zugestimmt haben nicht.

Unter Umständen ist so ein Verkauf aber in den Nutzungsbedingungen der »Kennenlern-App« untersagt, ggf. kann man solche Bilder bzw. Verkaufsaktionen dort dann melden.

Nein. nur veestoss gegen die AGBs der app

nutzerkonto wird gesperrt

Fraganti  20.01.2020, 02:32

Du glaubst also, dass die Person ein Gewerbe angemeldet hat, ihre Einnahmen versteuert und entsprechende Sozialleistungen abführt?

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oliberlin  20.01.2020, 07:17
@Fraganti

Wenn man danach geht könnte man jeden, der irgendwas im Internet anbietet denunzieren. Er könnte das ja schließlich irgendwie schwarz machen.

Aber hey, anzeigen kannst Du sowas natürlich. Ob die Steuerfahndung da aber tatsächlich aktiv wird steht dann auf einem ganz anderen Blatt Papier. Und bedenke: auch die falsche Verdächtigung ist eine Straftat, die nach § 164 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.

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Insofern sie für Ihre Einnahmen Steuer bezahlt und niemanden belästigt oder betrügt ist es nicht strafbar. Ob sie gegen Richtlinien der App verstößt ist noch mal eine andere Frage, jedoch nicht zwingend eine strafbare Handlung.

Warum willst du sie denn anzeigen? Hat sie dich betrogen oder willst du den Blockwart spielen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching