Mit 17?

3 Antworten

In der Schweiz ist es ab 16 legal.

In D so eine Grauzone es unter 18 anbieten ist für beide strafbar .

Wenn Du eine 18 plus bezahlst bist u 18 aber über 14 nicht strafbar, aber ggg. ungültig der Vertrag weil die Bezahlung vermutlich nicht unter den Taschengeldpargraph fällt.

Ist sie auch unter 18 machst Du Dich strafbar, Sex gegen Bezahlung.

Nein du musst mindestens volljährig sein. Und selbst dann könntest du manchen zu jung sein.

Nein, weil du minderjährig bist. Es würde ja Geld fließen. Minderjährige dürfen nur freiwillig und unentgeltlich Sex haben


Schlauerfuchs  08.06.2023, 17:42

Sie dürfen nicht bezahlt werden , sagt das Gesetz, Missbrauch von Jugendlichen.

Aber wenn ein Jugendlicher eine Erwachsene bezahlt macht er sich nicht strafbar , aber ggg wäre der Vertrag zivilrechtlich sittenwidrig, zwar kein Bestrafung, aber sie könnte ihr Geld nicht einklagen , sollte er nicht bezahlen , allerdings ist er unter 14 und zählt, wäre es für die Prostituirte dennoch Kindesmissbrauch.

14 bis 17 nichts , aber es fehlt die Geschäftsfähigkeit des Jugendlichen..Ok wer prüft das vor einem Zivilgericht ?

0
FaTech  08.06.2023, 18:00
@Schlauerfuchs

Die dürfen die Bezahlung nicht annehmen und kostenlos machen die das nicht, außer vielleicht in deiner Traumwelt.

0
Schlauerfuchs  08.06.2023, 18:03
@FaTech

Ok in ein Bordell kommt er u 18 normal nicht rein .

Strasenstrich wenn er nicht aussieht wie 15 mit 17 gehe ich mal davon aus , dass die weder nach sein Alter Fragen noch Ausweis wollen.

Das eine ist die Ideallösung, Gesetze und so, das andere die Praxis

0
FaTech  08.06.2023, 18:08
@Schlauerfuchs

Es geht nicht um deine Traumwelt, sondern um die Realität und in der Realität gibt es Gesetze. Auch wenn nicht alle diese Gesetze einhalten, wird hier kein illegales verhalten gefördert

0
Schlauerfuchs  08.06.2023, 18:13
@FaTech

Es ist aber auch nicht strafbar.

Weil es strafbar ist wenn eine Minderjährige Person bezahlt wird , nicht wenn diese bezahlt.

Dass aus moralischen Gründen abgelehnt wird ja..

Dass die Person nicht in ein Bordell darf, wegen jugendgefährdender Ort ja.

Aber das Strafrecht gibt keine Antwort wenn ein / eine Jugendliche eine Erwachsene Person bezahlt, dies wäre straffrei.

Nur die Frage ob so ein Vertrag zivilrechtlich bindend wäre, da Jugendliche auch kein Autos od Häuser kaufen dürfen?

0