Meine Freundin ist 17 und ich 25. Mache ich mich jetzt strafbar? Auch hinsichtlich Geschlechtsverkehr und so

11 Antworten

Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt. Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
  • Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt. Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.

Der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 4 StGB ist strafbar.

  • Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

Trifft das alles bei Euch nicht zu, machst Du Dich NICHT strafbar. Aber arbeite an Deiner Reife, traurig, dass Du das im Alter von 25 Jahren nicht weißt und offenbar nicht selbst recherchieren kannst und hier diese Frage stellst. Hoffentlich werdet Ihr glücklich. Alles Gute. LG

Ne, warum auch, sie ist allerdings nicht Volljährig und somit sind die Eltern noch Erziehungsberechtigt und können ihr noch sozusagen Vorschriften machen. Strafbar machst du dich erst dann wenn du klaust, Erpresst und all sowas sons nicht.


BrightSunrise  06.11.2016, 01:29

Gott sei Dank können Eltern jedoch nicht über alles im Leben ihrer Kinder entscheiden. Sex und Beziehung wären eine Sache davon.

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Nur, wenn zwischen euch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, du sie entgeltlich belohnst oder eine Zwangslage von ihr ausnutzt.

Nachlesen kannst du in §174 und §182 StGB.

Grüße

Nur wenn du sie dafür bezahlst oder du aus gewissen Gründen die Aufsicht über sie hast . 

Nein. Jedenfalls nicht, solange alles einvernehmlich geschieht