Masturbation im auto?
Hey kurze frage, ich befriedige mich ab und zu gerne selbst im auto. Mache ich mich damit strafbar (natürlich nur auf feldern, wälder usw) wo ich ungestört bin
4 Antworten
Sichtbarkeit: Wenn jemand zufällig vorbeikommt (Spaziergänger, Radfahrer, Kinder, Förster etc.) und dich sieht, kann das als Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB) gewertet werden. Das ist strafbar und kann Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Auch wenn du denkst, du bist "allein", zählt z. B. ein Parkplatz, Waldweg oder Feldweg in rechtlicher Hinsicht oft trotzdem als öffentlicher Raum, weil er zugänglich ist. Da gelten andere Regeln als im privaten Raum (z. B. bei dir zu Hause).
solange du es nicht während der fahrt machst oder an orten wo du quasi "mittendrin" bist (parkplatz supermarkt) - nein.
Du bist also schon 18 da du Auto fahren darfst. Ich dachte dass du damit die Pubertät überwunden hättest, oder laufen dir die Mädels davon. Wenn du es so toll treibst, vergiss den Handwechsel nicht und es sollen auch Haare zwischen den Fingern wachsen. Das zur blanken Theorie. Aber denke daran, alles was du so erledigst, hast du später nicht mehr für Frauen übrig. Mache was du willst, so lange du andere nicht belästigst.
Ab und zu ein bischen umschauen Leah, ansonsten lass Deine Finger über die Steppe tanzen 😉.
Für mich wärst Du kein öffentliches Ärgernis, Erregung dagegen schon.