Mastubieren erlaubt?
Könnte jmd einen anzeigen oder sowas, wenn man an einem abgelegenem Platz mastubiert (Wald, Fluss, See). Was würde einem drohen falls man gesehn wird?
4 Antworten
Ja, da kann man dich für melden wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert ist aber sehr gering.
Wenn derjenige sich verbirgt, hast du einfach Pech gehabt, wenn du ihn doch dabei beobachten kannst.
Nur wenn man gänzlich ohne Deckung sexuelle Handlungen vornimmt, macht man sich strafbar.
Ich denke mal, wenn du irgendwo im Wald bist - oder generell in der Natur, da siehst du ja schon von weitem, ob da jemand ist, der dich stören könnte und dann kannst du ja aufhören. Im Wald hat man ja meistens eine decke und oder eine Handtuch mit auf dem man liegt. Wenn man dann gestört wird, kann man sich einfach auf den Bauch legen.
An sich ist es denke ein öffentliches Ärgernis aber ich denke es stört sich keiner großartig dran wenn a) keine Kinder in der Nähe sind und b) du unter 18 bist das ist alles noch Pupertät
Okay und wie sieht diese Strafe aus?