Ist das erlaubt?

5 Antworten

Nein.

Wenn du 14 bist und sie noch 13 ist, dann müsst ihr mit jeglichen sexuellen Handlungen warten, bis ihr beide 14 ist.

Wenn ihr beide unter 14 oder beide über 14 seid, dann ginge es.

Sonst gilt es rechtlich als sexueller Kindesmissbrauch.


wenn du in Österreich lebst wäre es mit ihrer Einverständnis erlaubt.

In Deutschland wäre schon der Versuch von sexuellen Handlungen strafbar; da du aber noch unter 14 Jahren bist, bist du noch nicht strafmündig. Passiert es dann aber weiter und du schon 14 Jahre alt, sie aber nicht, könnte es zur Anklage kommen.

Jemanden nackt sehen (wenn der nichts dagegen hat) ist keine sexuelle Handlung, kommt am FKK-Strand, Sauna etc ja ständig vor.

Edit: laut Profil Geburtsdatum 10.10.2010, also bald 15 entweder verarscht du uns dort oder hier.

Ihr seit beide 13.... Also beide, nicht nicht Strafmündig.

Heißt: Rechtlich, kann keiner von euch belangt werden.

Und.... wenn beide es wollen: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Natürlich nur rein theoretisch.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich liebe Sex und Sexting. Näheres Profil

Mathe ist wohl nicht so deine Stärke. In deinem Profil steht geboren 2010, also bist Du fast 15 da du im Oktober Geburtstag hast. Dann lass lieber die Finger von der Mädel, da könnte es Ärger geben