In Ordnung?

6 Antworten

Das kommt auf die Umstände an. So direkt verboten ist das garnicht.

Verboten ist das Erregen öffentlichen Ärgernisses. Das ist nach § 183a Strafgesetzbuch eine Straftat. Aber das meint mehr als Sex in der Öffentlichkeit. Bzw. es kommt darauf an, was Du unter Öffentlichkeit verstehst.

Erregung öffentlichen Ärgernisses meint zum einen "wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt" und wer dabei zum zweiten "absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt". Und das gehört beides zusammen.

Wenn Du also tagsüber Sex in der belebten Fußgängerzone hast, dann musst Du nach allgemein üblichen Verhaltensmaßstäben damit rechnen, dass das nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht und das sich Menschen daran stören. Du erregst als zumindest wissentlich ein Ärgernis. Dann wäre Sex in der Öffentlichkeit strafbar.

Wenn Du es allerdings auf einer einsamen Waldlichtung machst oder Nachts auf dem Parkplatz oder an einem einsamen Baggersee wo Du eigentlich davon ausgehst, dass hier keiner vorbei kommt und Du wirst trotzdem dabei erwischt, dann ist es in der Regel nicht strafbar. Du konntest eigentlich berechtigt davon ausgehen dass Du keinen störst.

Im Grunde kannst Du es so sehen: wenn Du es drauf anlegst erwischt zu werden, wenn Dir das bewusste erwischt werden einen Kick gibt, dann ist es strafbar. Wenn Du aus versehen erwischt wirst und glaubhaft darlegen kannst, dass Du nicht erwischt werden wolltest, dann ist es nicht strafbar.

Und ja, ich habe es früher öfter gemacht. Inzwischen nicht mehr. Die öffentlichen Orte (Waldlichtung, Wiese, Parkplatz) waren einfach nicht wirklich bequem. Und wenn ich bewusst gesehen werden will, dann gehe ich in den Swingerclub... 🤷‍♀️

Wo kein Kläger da kein Richter, sag ich immer, ich und mein Freund (bin homosexuell) wir haben schon so oft miteinander im freien und in der Öffentlichkeit gefi**t, und sind auch schon dutzende male dabei erwischt worden, ironischer weise habe ich nur einmal ne Anzeige bekommen als ich mir im fast leeren park einen runtergeholt habe, irgendwie haben die Leute mehr Verständnis wenn man zu zweit ist... Es ist im Prinzip legal bis sich jemand gestört fühlt, aber die meisten Menschen sind kulant, was das angeht und würden euch höchstens ansprechen, ich spreche da aus Erfahrung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist genau so lange legal, wie sich niemand gestört fühlt.

Wenn sich jemand gestört fühlt und es anzeigt, ist das eine Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183a StGB und ist dementsprechend mit einer Geldstrafe oder alternativ einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu ahnden. Freiheitsstrafen bis 2 Jahren werden oft zur Bewährung ausgesetzt.

Ja, natürlich kann das Konsequenzen haben. Wenn euch jemand sieht und dem das nicht gefällt ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Also wenn euch keiner sieht dann nicht. Sonst wäre es glaub ich "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und auf Privatgrundstück noch "Hausfriedensbruch"