Geld für Sex?

12 Antworten

Nein

Auch nicht wenn Du viel älter wärest

Immer mal wieder witzig, hier die ganzen Meinungen bezüglich der Rechtslage zu lesen...

Ich gehe mal davon aus, dass der Junge in Deiner Klasse noch nicht volljährig ist, mit ein paar mal sitzenbleiben wäre das theoretisch möglich.

Zur zivilrechtlichen Seiten: Der Junge bezahlt entweder ziemlich wenig, so dass es noch unter den "Taschengeldparagraph" fällt, oder die Vereinbarung ist bis zur Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam. Selbst wenn Du vorher bezahlt wirst, die könnten das Geld zurück klagen. (Wobei möglicherweise das alles etwas schwer zu beweisen ist.

Zur Frage, ob das Prostitution ist: Zumindest im rechtlichen Sinne ist es das nicht. Nach ProstSchG wäre Dein Alter zu gering (§ 1, "Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre ..."), beim Strafrecht brauchen wir die Gewerbsmäßigkeit, sonst ist es nur die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt.

Ist das dann aber dort verboten? Nein, einschlägig ist § 182, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

Solange er auch nicht volljährig ist, fällt das auch nicht unter den § 182 (2).

Empfehlung bezüglich des Angebotes? Eher ablehnen. Ich gehe nicht davon aus, dass es besonders lukrativ ist, wenn doch, könnte es sein, dass Du das Geld wieder hergeben musst, und wenn das rauskommt, versaust Du Dir damit recht gründlich den Ruf.

Wenn Dir der Junge gar nicht so schlecht gefällt, könntest Du ihm ja den Tipp geben, dass er es lieber mal mit Charme statt mit Geld versuchen soll.

Ich hoffe um Deinetwillen, dass Du ein solches Angebot nicht annimmst - umso mehr, weil Du erst 15 bist.

Tätigst Du Sex für Geld, ist dies per Definition Prostitution. Mal abgesehen davon, dass dies rasch die Runde machen würde (Schule, soziales & familiäres Umfeld), es rechtlich auch problematisch werden könnte (aufgrund Deiner Minderjährigkeit würde sich dieser Junge strafbar machen!), wäre es vorallem für Deine psychische & sexuelle Entwicklung/Gesundheit keinesfalls förderlich, ganz im Gegenteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Nein. Auch wenn er nicht volljährig ist ist es Prostitution Minderjähriger. Das kann ziemlich böse für ihn enden. Von deinem Ruf mal ganz zu schweigen.

Mach so etwas nicht. In deinem Alter hast du andere Möglichkeiten an Geld oder an Sex zu kommen.