er 24 sie 17 - SEX Ja oder Nein?
Mein Kumpel ist 24 Jahre und hat einen 17 jährigen Urlaubsflirt. Mehr als Küssen ist nichts passiert. Beide möchten mehr, aber er traut sich nicht, da sie noch nicht volljährig ist. Sie meint, es gäbe ein Paragraphenschlupfloch, weil sie fast schon 18 sei.
Trotz Abitur verstehe ich das Beamtendeutsch nicht immer. Wie ist denn die genaue Gesetzeslage bzw wo kann ich das verständlich nachlesen?
11 Antworten
Es gibt kein Schlupfloch, aber die Altersgrenze von 18 ist hier gar nicht relevant. Vielmehr ist die Altersgrenze von 14 Jahren relevant ( sexueller Missbrauch von Kindern §176 StGB).
Des weiteren gibt es noch den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen mit der Altersgrenze von 16 Jahren. Dieser hat, da es ein Antragsdelikt ist und an weitere Vorausssetzungen aber in der Praxis wenig Relevanz.
Man beachte, das sich dies auf Deutschland bezieht. Die Gesetzeslage unterscheidet sich hier in den Ländern sehr stark, so das man bei eine Urlaubsort außerhalb Deutschlands sich auch nach den dortigen Gesetzen erkundigen muß.
Er 18 / Sie 18=KEIN PROBLEM
Er 18 / Sie 16 o. 17=KEIN PROBLEM (Er darf sie nicht bezahlen)
Er 17 o 18 / Sie unter 16=VERBOTEN
Er unter 16 / Sie unter 16=KEIN PROBLEM
Er unter 14 / Sie unter 14=VERBOTEN
Bezüglich Er oder Sie: Umgekehrt gilt das gleiche.
du willst halso behaupten das wenn 2 14 jhärige sex haben sie bestraft werden ?
Nein. Egal ob du willst oder nicht. Unter und über 18 ist gesetzlich verboten.
in deutschland darfst ab 14 mit jedem menschen sex haben, der mindestens auch 14 ist. altersgrenze nach oben ist offen
Hallo ilinalta,
...stimmt fast. Die Altersgrenze des Geschlechtspartners nach oben ist für 14-16jährige ebenfalls gesetzlich geregelt. Frei ist sie erst ab 16.
Zitat: *"Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren:
Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.
Unter 18-Jährige dürfen von Erwachsenen außerdem nicht für Sex bezahlt werden.
Besondere Regeln gelten für Schutzbefohlene wie Schüler, Auszubildende oder Konfirmanden. Nach Paragraph 174 des Strafgesetzbuches sind sexuelle Handlungen mit 14- oder 15-Jährigen verboten, wenn man sie erziehen, ausbilden oder betreuen soll.
Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren:
Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt. Allerdings ist es nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches verboten, dafür eine Zwangslage auszunutzen – darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Wer älter als 18 ist, darf unter 18-Jährige auch nicht für Sex bezahlen."*
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/kurz-erklaert-sex-mit-minderjaehrigen_aid_655621.html
Für den Fall des Fragestellers (17 und 24) gibt es also keine gesetzlichen Einschränkungen - außer es bestünde ein Abhängigkeitsverhältnis oder es wäre Prostitution.
Rechtlich ist es glaub ich verboten. Bei minderjährigen darf es nur ein Altersunterschied von 4 jahren sein. Also sollten sie das mit ihren Eltern absprechen oder es ihnen nicht sagen
Kein Problem das Schutzalter Liegt ja bei 14 und nicht bei 18 also kein Problem.
trifft für deutschland nicht zu. paragraph 182 stgb