Diebstahl zugeben oder nicht?

4 Antworten

Ich weiß nicht, was hier eine Aussageverweigerung bringen könnte. Du wurdest erwischt, Du hast die "Fangprämie" bezahlt und ein Schuldanerkenntiss unterschrieben.

Der Warenwert ist zu dem gering.

Also ich würde die Tat einräumen, Reue zeigen, versprechen, dass das nie wieder passiert und dann auf eine Einstellung hoffen. Die wäre dann auch sehr wahrscheinlich.

Jetzt noch irgendwelche "Spielchen" zu spielen, scheint mir wenig zielführend und verärgert nur die Sta.

Das bleibt dir überlassen. Vielleicht solltest du dich an einen Anwalt wenden. Der kann dich fachkundig beraten.

Wenn man dir den Diebstahl klar nachweisen kann, macht es das wohl für alle Beteiligten am leichtesten, ihn einfach zuzugeben. Du mjsst das aber nicht tun. Man darf die Polizei anlügen und Dinge verschweigen. Nur vor Gericht darf man das nicht.

Was hier am sinnvollsten ist, können wir hier schlecht beurteilen.

HansHans355  29.01.2021, 13:16

Auch vor Gericht darf man als Beschuldigter/Angeklagter lügen oder schweigen. Man darf nur keine andere Person zu unrecht beschuldigen....

0
HansHans355  29.01.2021, 13:48
@lewei90

Als Zeuge ist man zur Wahrheit verpflichtet und Lügen könnten zu massiven rechtlichen Konsequenzen führen.

Aber als Angeklagter darfst du lügen so viel du willst. Du darfst nur keine falschen Beschuldigungen äußern...

0

Wenn du bereits damals (auf frischer Tat!) eine Schuldanerkenntnis unterschrieben hast, kannst du dir das jetzt sparen.

Einfach zugeben und das Ganze hinter sich bringen. :)