Darf ich mit allen Sex haben?
Ich bin gerade 14 geworden und wollte fragen ob ich nur mit leuten unter 18 oder gernerell mit allen also auch so 40 jährigen sex haben darf? danke
4 Antworten
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Du durftest auch vorher schon mit allen, nur die durften nicht, wenn sie über 14 waren.
Jetzt ist es safe für beide. Also, juristisch. Viel Spaß, und Verhüten nicht vergessen. 😉
Ja, darfst du, wenn dir danach ist - es gibt da nur noch die Beschränkung, dass du nicht von ihm abhängig sein darfst (Lehrer, Erzieher, Ausbilder, Vormund usw.) und dass du keine finanzielle oder in anderen Werten Gegenleistung für Sex erhalten darfst.
Du darfst mit allen, aber nicht alle dürfen mit dir. Ein gewisser Schutz von Missbrauch besteht noch.
Wichtig ist, dass du als Minderjährige/r das letzte Wort haben musst.
Ja.
Nur für den Fall, dass es um Sex in der Öffentlichkeit geht, und jemand den Inhalt des § 183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" nicht verstanden hat. ;)
Also, du musst mich auch nicht für völlig verschattet halten. 😉😃 Aber trotzdem gibt es immer noch Jugendschutzvorschriften, die einzuhalten sind. Um alles andere ging es hier ja nicht.
du musst mich auch nicht für völlig verschattet halten. 😉😃
Man ist hier halt einiges gewohnt.. ;-)
Aber trotzdem gibt es immer noch Jugendschutzvorschriften, die einzuhalten sind. Um alles andere ging es hier ja nicht.
Es ging um die Frage, "ob ich nur mit leuten unter 18 oder gernerell mit allen also auch so 40 jährigen sex haben darf?"
Nicht, ob sie um 2 Uhr morgens in der Disco sein oder Alkohol kaufen darf.
?
Zwei untschiedliche Fragen. zwei unterschiedliche Antworten.
- Darf ich nur mit Leuten unter 18 oder generell mit allen also auch so 40-Jährigen Sex darf? Antwort: Du darfst mit allen (Ü14) Sex haben (auch z.B. 40-Jährigen), bzw. die dürfen mit dir.
- Darf ich alles das tun, was ein Erwachsener tun darf? Antwort: Nein. Bzw. genauer: Du darfst schon, aber manches darf man dir nicht ermöglichen. Z.B. ist es verboten, dir Alkohol zu verkaufen oder dich nach Mitternacht ins Kino zu lassen. Auch einen Autoführerschein kannst Du noch nicht machen.
Aufmerksame Leser werden merken, dass es in der 2. Kategorie nicht um das Alter potentieller Sexualpartner geht, aber genau danach war gefragt. ^^
Ich wüsste jetzt auch nicht, dass der Jugendschutz dieses Thema betrifft. Im JuSchG geht es nirgendwo um Sex. 8-)
Es ist und bleibt die Entscheidung der beiden Sexualpartner.
Im JuSchG geht es nirgendwo um Sex.
Dann probiere es mal im StGB:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
? Was willst Du mir damit sagen?
Dass Du Gesetzestexte nicht unbedingt verstehst, dachte ich mir bereits. Im obigen wird jedenfalls niemandem mit irgendwem aufgrund des Alters Sex verboten.
Selbst dann nicht, FALLS tatsächlich die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (ab ca. 12 ausnahmsweise) fehlen sollte.
Das Fehlen darf nur nicht "ausgenutzt" werden.
Überraschung: Sex geht tatsächlich auch ohne Ausnutzung. Ich würde sogar behaupten, dass das die Regel ist. 8-) Egal in welchem Alter.
Das Fehlen darf nur nicht "ausgenutzt" werden.
Aber es ist eine Einschränkung, und die meine ich.
Und erzähl mir nicht, ich könne Gesetzestexte nicht verstehen. Ich habe mich beruflich schon mit Gesetzestexten befasst, da wusstest du noch nicht, wo bei deiner Nase vorn ist.
Aber es ist eine Einschränkung, und die meine ich.
Aber keine, die direkt den Sex einschränkt/verhimdert, und schon gleich gar keine, die "nicht alle dürfen mit dir" betrifft.
Und erzähl mir nicht, ich könne Gesetzestexte nicht verstehen.
Ich reagiere nur auf das, was Du schreibst.
Ich habe mich beruflich schon mit Gesetzestexten befasst, da wusstest du noch nicht, wo bei deiner Nase vorn ist.
Geburtsjahr 1972?! Große Klappe, Jungspund! ^^
Sorry, dein Niveau ist nicht meins. Wenn du gelernt hast, dich zu benehmen, kannst du wieder bei mir anklopfen.
Eines gebe ich dir noch mit auf den Weg: Solltest du jemals wegen dessen verurteilt werden, wirst du an mich zurückdenken.
Nicht mit U14.
Doch, alle dürfen.
Bezieht sich nicht auf den Sex als solchen, sondrrn auf andere Dinge, die man ggf. dann wohl beser sein lässt ... was i.d.R. nicht wirklich schwer ist.
Das ist bei Volljährigen nicht anders. =;-)