Befriedigung beim Autofahren illegal?
Ich habe einen langen Arbeitsweg (Cirka 30 Minuten) und stehe dabei sehr oft im Stau. Wenn der Verkehr stillsteht und ich so wie so nicht fahren kann, mache ich mir dann meistens einen schönen Film an und fange an mich zu befriedigen. Nun hat mir aber mal ein Kollege gesagt das mein Verhalten illegal sei und ich leinen Führerschein dadurch verlieren könne. Drohen mir für das Masturbieren im eigenen Auto wirklich konsequenzen?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten.
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3 Antworten
Die Nutzung des Smartphones verstößt gegen die StVO und ist mit 100€ sowie einem Punkt behaftet.
Das Masturbieren in der Öffentlichkeit (genau so wie der Geschlechtsverkehr) ist nicht per se Strafbar, kann aber u.U. als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Stören sich umliegende Passanten daran kann es (nicht zwangsläufig!) bei einer Anzeige zu Konsequenzen kommen.
Es hängt stark davon ab ob sich eine (oder mehrere) Person(en) in ihren Anschauen verletzt fühlt, dann kommt da aber womöglich auch der Vorwurf des Exhibitionismus zum Tragen.
Grundsätzlich ist das Masturbieren, genauso wie der Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit nicht verboten. Solange man nicht gesehen wird gibt es auch niemanden der sich daran gestört fühlen könnte. Problematisch wird es aber natürlich wenn man dies bspw. in der Nähe von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen etc. tut.
Im Stau erachte ich es als "eigene Gefahr" da man ja prinzipiell inmitten mehrere Personen steht die auch ins Fahrzeug reinschauen können.
Wie die Strafen dafür im Auto genau geregelt sind kann ich dir so aber nicht sagen, ich wüsste gerade auch nicht ob es da explizit einen Eintrag in der StVO für gibt. Der Verlust der Fahrerlaubnis denke ich würde dem ganzen aber nicht gegenüberstehen, eine Geldstrafe im Sinne einer Ordnungswidrigkeit aber sicherlich, abhängig davon wie "extrem" du das ganze betreibst könnte es aber womöglich auch zu einer Straftat werden.
Grundsätzlich also nicht illegal, aber auf andere Wege verboten.
könnte Erregung öffentlichen Ärgernisses sein, wenn du während der Fahrt den Schaltknüppel polierst. immerhin können die anderen Verkehrsteilnehmer ja duch deine Autoscheiben gucken.
Wir waren aber alle mal jung :-)
Daß Masturbieren würde ich jetzt nicht als Illegal ansehen, eher als Krank. Daß schauen per Handy ist verboten und wir mit einem Punkt und Strafe in Höhe von ca. 130€ belohnt. Für das Geld kannst irgendwo anhalten, wo rote Laternen hängen dann brauchst auch nicht zu Masturbieren
Nichts.. nur bei Stau im Auto hat es doch, genau wie am Arbeitsplatz etwas krankhaftes und ist bestimmt auch ein Kündigungsgrund
was ist an masturbieren bitte krank