Auf Straße nach Sex fragen?
Ich bin 15 und möchte unbedingt mein 1. mal Sex mit einer 50.-65. Jährigen, da dies mein Fetisch ist. Nur müsste ich dazu ältere Frauen auf der Straße daraud ansprechen. Habt ihr Tipps wie ich sie fragen kann und ist das strafbar?
P.S. Ich weiß, es ist komisch. Aber das ist mein Fetisch und ich habe keine andere Lösung mehr ihn auszuleben.
17 Antworten
Lass das mal schön sein für sie wäre das hochgradig illegal und ekelhaft ist das auch noch. Denk doch mal nach welche Frau würde es schon mit einem Jungen treiben doch nur eine pädophile. Willst du eine Pädophile ?
http://www.kija.at/a-z/familie-selbstbestimmung/249-sex-verhuetung
Bist du zwischen 14 und 16 Jahre alt und hast du einen erheblich älteren Sexualpartner, könnte sich der ältere Partner strafbar machen, wenn diese Person „deine Unreife für sexuelle Handlungen ausnützt“.
Wenn ich und du solltest das jetzt auch richtig lesen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Ist das eine auslegungsartige und argumentative schwer gesetzliche Grundlage bei dir im Alter von 15 und des möglichen Partners 21+.
Lies es mal durch vllt wird es dir klar das du dich nicht strafbar machst aber der Partner meist immer strafbar, jedoch mit Ausnahmen auch nicht strafbar.
Ich glaube du hast das nicht verstanden... Er macht sich zu 100%strafbar, auch wenn es einvernehmlich ist. Das ist gesetzlich verboten!
Guck mal §182 StGB Absatz 3, komplett lesen bitte! Nach den Sätzen 1. Und 2. folgt der oft übersehene Part, der mit dem wichtigen Wort "und" beginnt.
Nur wenn du schnelle Füße hast solltest du ältere Damen darauf ansprechen. Ich hoffe du verstehst was ich damit sagen will.
Die Dame vielleicht nicht aber ein Rollator kann auch weh tun ;-))
Erstens bist du zu jung um mit Leuten über 18 zu schlafen... Die machen sich damit strafbar such dir am besten eine in deinem Alter.
Wenn du 18 bist kannst du dich ja Mal in online Foren dafür umsehen...
Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie:
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es gibt ja Seiten im Netz, auf denen sich Leute mit allen möglichen Neigungen treffen.
Aber du weißt nie sicher wer dahinter steckt. Deshalb zügele deine Lust bis du älter bist.
Der letzte Satz stimmt so nicht. Der Erwachsene macht sich vielmehr nicht strafbar, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.