Anzeige wegen schreiben perverser Sachen?

3 Antworten

Solange sie nicht unter 14 war, hast du nichts strafbares gemacht. Lass dich davon nciht einschüchtern, mit so einer Anzeige würden sie niemals durchkommen, wenn deine Freundin damit immer einverstanden war.

M.E. sind es eher ihre Eltern, die sich strafbar gemacht haben! Denn hat ein 14jähriges Mädchen nicht das Recht auf eine Privatshäre, bzw. Intimsphäre und Einhaltung des "Postgeheimnisses"? Ich denke schon! Und was zwei Liebende sich zu sagen (bzw. zu schreiben) haben, geht doch niemanden, schon gar nicht die Eltern, etwas an. Also keine Sorge! Ihr habt nichts verbotenes getan!

Werden Computermonitore mittlerweile in Briefumschlägen verschickt oder was soll das Postgeheimnis damit zu tun haben? :-D

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@Messkreisfehler

Nö, das nicht gerade. Deshalb ja auch in Anführungsstrichen. Wie nennt man es denn bei elektronischem Datenverkehr? Oder gibt es da soetwas, analog zum Postgeheimnis etwa nicht? Na dann :herzlichen Glückwunsch! :-))

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Naja, stell dir mal die Frage; hast du etwas verbotenes gemacht oder mögen die eltern es einfach niht ? Geh einfach zu ihren eltern und entschuldige dich, ich bezweifel das sie dir etwas anhaben können.

Naja ist alleine das schreiben über perverse Sachen eine Straftat oder nur wenn man es macht ?

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