vlt benzodiazepine ?
Entmienungsdienst rufen, die werden dich aber bezahlen lassen....Weder Kiwarei noch Feuerwehr macht was anderes als Entmienungsdienst/Sprengstoffmittel räumungsdienst zu rufen
such nach dem nachtschattenverlag bzw. christian rätsch, der verlag bzw. der autor sind sehr kompetente anlaufstellen beim thema bewusstseinsverändernde pflanzen und alles weitere !
ist wie der unterschied zwischen kartffel und karotte
Manche Apps brauchen bestimmte Firmware Versionen um zu funktionieren, oder bestimmte Hardware um zu funktionieren.
sie können schon thc enthalten.. egal ob männlich oder weiblich
Wenn du etwas bei dir führtst würde ich es NICHT zur Selbstverteidigung führen. Beispiel: du Führst ein Messer wegen selbstverteidigung (das erzählst du allen polizisten nachher), Jemand geht dich an, schlägt sich, du stichst zu, er stirbt an inneren verletzungen, du bekommst Probleme. Bessere Lösung: du führst ein Messer weil du es als Alltagsgegenstand führtst (ist nicht unüblich) Jemand geht dich an, du stichst zu, du hast bessere chancen mit einer milden strafe davon zu kommen da hierbei kein wirklicher vorsatz besteht. Im anderen Fall kann man dir vorwerfen das du nicht das mildeste mögliche mittel genommen hast sondern einfach beinhart zugestochen hast. Und genau DAS währe dann keien selbstverteidigung wenn du einfach ein messer nimmst und ihn nach dem ersten schlag niederstichst (und so werden es die polizisten festhalten)
Du musst vermutlich nachweisen das das krankheitsbedingt war, ich empfehle dir aber auf jeden fall eine rechtsschutzversicherung.
Das Fenster zur anmeldung ist sehr klein weil das Forum sehr beliebt ist. Du brauchst einen Reisepass zur altersbestätigung !
nein, dein handy kann garnicht geortet werden wenn keine funkverbindungen bestehen
Herstellung ist wie alle schon sagen illegal..., Schwarzpulver kann dazu neigen sich selbst zu entzünden !
Nur weil es ein Artzt ist heißt das noch lange nicht das er kompetenzen auf diesem Gebiet hat, ich weis zwar nicht was du erzähl hast. Deine Schwester hat dich als Sorgenkind beschrieben (hat sie vom artzt oder ?) Ärtzte die die Schweigepflicht brechen würde ich mal erst kritisch sehen !
ja, gibt in DE einen extra teil im WAFFG dafür, das kann teuer werden ! Auf dem eigenen Grundstück isses ein bisschen anders-
denke schon
Nein, du darfst in paar monaten nochmal hin, wenn nicht sogar die ganze prozedur nochmal machen, ist einem aus meienr gruppe passiert. Untauglich wirst du dadurch nicht !
lass es, der wirkungsgrad von solchen dingern ist in dem fall ziemlich schlecht
man muss mal bewerten ob das kind die situation richtig bewerten kann. Menschen mit 17 Jahren können durchaus solch situationen richtig erkennen. Drogen müssen ausserdem nicht nur negativ sein !
schon mal mit nem autogenschweißgerät gearbeitet ? dat knallt ordentlich !
cds brennen ist nicht illegal ! Gesetze lesen, verstehen, anwenden !
streckmittel, heroin allein richtet zB. keinen derartigen schaden an