Können die Eltern meiner Freundin mich anzeigen wegen Sex mit der tochter?
Also Jungs und Mädels ich (15) hatte Sex mit meine Freundin (13) sie wollte es ohne dass ich sie gezwungen habe und wollte jetzt wissen ob die Eltern meiner Freundin mich anzeigen können?
14 Antworten
Wenn ihr in Deutschland lebt, dann gilt:
Ja - das können sie - und nicht nur die Eltern! Eigentlich kann Dich Jeder wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern" anzeigen, sobald ihr mehr gemacht habt, als nur Händchen halten. Bereits ein Zungenkuss wird in diesem Zusammenhang als sexuelle Handlung und damit als Missbrauch gewertet.
Ob das Mädchen einverstanden war oder die Initiative gar von ihr ausging, spielt dabei keine Rolle. Auch die Eltern können es nicht wirksam genehmigen - im Gegenteil: Sie würden ggf. selbst Ärger bekommen.
Ab ihrem 14. Geburtstag seid ihr auf der sicheren Seite und die Eltern können strafrechtlich nichts mehr gegen Dich unternehmen - solange ihr nach wie vor einvernehmlichen Sex habt... .
Da für Dich allerdings noch Jugendstrafrecht gilt und eine Liebesbeziehung besteht, ist das zu erwartende Strafmaß nicht allzu hoch - aber es kann durchaus zu einer entsprechenden Gerichtsverhandlung kommen... .
Seid (später mal) nett aufeinander!
R. Fahren
Sie können dich dafür anzeigen! Das Schutzalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren, heißt, eine Person die älter als 14 Jahren ist, darf nicht mit einer Person die unter 14 Jahren ist, Sex haben.
Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen. Ob dabei etwas rauskommt ist die andere Frage. Denn nicht alles was angezeigt wird, ist auch strafbar.
Vorliegend ist dies jedoch der Fall. Der Tatbestand des Sexuellen Mißbrauchs von Kindern nach § 176 StGB ist unzweifelhaft erfüllt. Strafmaß: Sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die Schuld, also die persönliche Vorwerbarkeit, ist aufgrund des geringen Altersunterschieds und der Liebesbeziehung jedoch überschaubar, so dass Du nicht viel zu befürchten hättest - vor allem auch weil noch das milde Jugendstrafrecht angewendet werden würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
JA! Weil Sie Minderjährig ist und damit unter den totalen Schutz der Eltern und des Staates steht. Es ist egal ob es freiwillig war - Straftat = Verführung von Minderjährigen. Erst 14 Jahre bis 21 Jahre ist okay.
"Straftat = Verführung von Minderjährigen"
Den Straftatbestand gibt es nur in deiner Fantasie.
Nicht nur ihre Eltern. Jeder könnte das, wenn er sich daran stört und weiß, das Sex mit Kindern (Kind = Person unter 14) strafbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie das auch wollte...es ist höchstens strafmildernd.
Später mal? Die beiden wohl nicht mehr....