15 und das Mädchen ist schwanger von mir :-( HILFE?

25 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dich zu verprügeln bringt nichts. Ich glaube du weißt, dass es nicht richtig von dir war. Dennoch ist es passiert und die Konsequenzen musst du sowieso tragen, wenn sie das Kind behält. Dass die Eltern sauer sind, verstehe ich vollkommen. Es gibt ja Verhütung und die hätte Man (n) benutzen müssen :) naja so viel zur Moralpredigt, das hilft dir nicht weiter. Du solltest nun aber aufpassen, wie du dich verhältst. Was sagt denn das Mädel dazu? Kann sie sich an den Abend erinnern? Wenn nicht, sieht es schlecht für dich aus.... Sie müsste nämlich zustimmen, dass es gewollt war (ab 14 ist Sex mit älteren ja erlaubt, aber nur, wenn es gewollt war). Da könnte man sich jetzt drum Streiten, da sie unter starkem Alkoholeinfluss stand und du eine Absicht dahinter hattest (sie abzufüllen). Könnte man so deuten, das läge an ihrer Aussage, ob sie freiwillig Alkohol trank oder nicht. Das wäre aber auch schon das nächste an der Sache 😅 allein die Tatsache, dass du einem minderjährigen Mädel Alkohol gegeben hast, ist absolut strafbar. So das Jugendschutzgesetz. Weiß gar nicht welcher Paragraph, aber es steht dort zu 100% geschrieben, da bin ich mir sicher. Da würde das Verhältnis zwischen euch entscheiden. Da ihr euch aber nicht familiär etc kennt und sie betrunken war, ist es wahrscheinlich deine Schuld. Wird eventuell auf "Verführung Minderjähriger" und wahrscheinlich noch anderes hinauslaufen. Muss aber nicht. Nur so eine Info über das Gesetz :) entscheiden tut dann ein Richter, wenn es so weit kommt.

Die Schwangerschaft ist natürlich unglücklich, aber wenn sie das Kind behält, wirst du Unterhalt zahlen müssen und kannst dich entscheiden, ob du Kontakt zu dem Kind haben möchtest oder nicht (wahrscheinlich je nach Gerichtsurteil, wenn es so weit kommt). Die Eltern und das Mädel werden dir das Kind evtl vorenthalten. Da hättest du aber auch Rechte, Kontakt zum Kind zu haben.

Die Konsequenzen musst du jetzt leider tragen, auch wenn es nicht so beabsichtigt war, wie es nun aussieht🤷

Lass trotzdem unbedingt einen Vaterschaftstests machen, wenn die Geburt vorbei ist - vorher nicht die Vaterschaft anerkennen! falls sie es behält.

simonbarth9999 
Fragesteller
 25.09.2019, 14:56

Wie sollte ich da ein Kondom zur Hand haben ..

ich ging davon aus dass sie wollte ? Nur weil sie anfangs gesagt hat ,, du bist mir zu alt '' - sie hat doch zugestimmt und ist mit mir trinken gegangen?

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xFlashVsArrowx  25.09.2019, 15:04
@simonbarth9999

Das ist schlecht, so weit sollte man allerdings schon denken, finde ich🙈 sieh es bitte nicht als Angriff, aber wenn man die Person nicht kennt, ist es umso wichtiger sich vor einer Schwangerschaft bzw auch vielmehr vor Krankheiten zu schützen. Du siehst ja, was nun passiert ist....

Naja, ich finde sie hat klar gesagt, dass du ihr zu alt bist, war aber wohl gegen eine Freundschaft nicht abgeneigt. Ich kenne sie nicht und kann nicht sagen, ob sie Anzeichen von Interesse gemacht hat, aber für aussenstehende wirkt es nun halt sehr "gezwungen", wie ich mehrmals in den Kommentaren gelesen hab. Ich sehe das neutral, hab aber natürlich auch meine Meinung zu (geht in die selbe Richtung wie andere Kommentare). Du solltest wie gesagt abwarten, was das Mädel nun aussagt. Ist eine super verzwickte Situation, aus der du, als ältere Person, kaum ausbrechen kannst. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, dass du eine milde Strafe, am besten gar keine, bekommst und in Zukunft dann daraus gelernt hast :)

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simonbarth9999 
Fragesteller
 25.09.2019, 15:06
@xFlashVsArrowx

Bisher hat es ja niemals geklappt und so, und darum dachte ich : ,, Wieso willst du Kondome etc mitschleppen, lernst eh keine kennen ''

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xFlashVsArrowx  25.09.2019, 15:21
@simonbarth9999

Du dachtest, du würdest eh niemanden kennenlernen. Verstehe ich vollkommen, wenn es vorher nicht geklappt hat, aber das wird ja nicht immer so bleiben, weißt du :)

denke da hättest du auch einen anderen Weg wählen können, dieser war halt nicht ganz optimal wegen dem Alter. Da ist das Gesetz halt richtig streng. Klar, moralisch für viele wahrscheinlich auch nicht so optimal, aber ich kann dich verstehen. Wenn man so lange bzw noch nie diese Gelegenheit hatte, nutzt man das natürlich gerne aus, wenn es sich ergibt. Du hast vermutlich nicht so genau darüber nachgedacht und auf deine Bedürfnisse gehört. Daraus ergeben sich halt jetzt im Nachhinein Konsequenzen, die du tragen musst. Das nächste Mal weißte dann bescheid🤷 es ist nun so und sollte auch nicht weiter beäugelt werden. Wenn was kommt, nimm dir einen Anwalt und erfüll deine Pflichten (falls es zur Geburt kommt). Mehr kann ich dazu leider nicht raten, weil die Situation nunmal so abgelaufen ist und Tatsache sind. Du hast keine andere Optionen 🤷

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bwhoch2  25.09.2019, 18:24
@xFlashVsArrowx
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, dass du eine milde Strafe, am besten gar keine, bekommst

Nein, er soll seine gerechte Strafe bekommen.

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bwhoch2  25.09.2019, 18:25
@simonbarth9999

Was hat bisher nicht geklappt? Ein Mädel abzufüllen und dann zu vergewaltigen?

Ich habe außerdem noch nie gehört, dass Vergewaltiger vorsichtshalber Kondome benutzen.

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simonbarth9999 
Fragesteller
 25.09.2019, 18:26
@bwhoch2

Hä ?

Ich habe immer versucht so welche kennenzulernen alle lehnen ab , bin nie ins Gespräch gekommen , und jetzt hat es ausnahmsweise funktioniert

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bwhoch2  25.09.2019, 18:27
@xFlashVsArrowx

Bist Du Hobbypsychologe, Bewährungshelfer, Verbrecherversteher oder was?

Da gibt es doch nichts zu verstehen. Wenn es so lange nicht geklappt hat, da gibt es spezielle Häuser dafür. Kostet zwar ein bisschen, aber weit weniger, als das, was er jetzt angerichtet hat.

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bwhoch2  25.09.2019, 18:37
@simonbarth9999

Was meinst Du mit "sowelche" und was meinst Du mit "jetzt hat es ausnahmsweise funktioniert"?

Meinst Du damit 15-jährige Mädels abzufüllen und dann zu vergewaltigen?

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xFlashVsArrowx  25.09.2019, 19:39
@bwhoch2

Ich versuche hier neutral zu sein. Meine Meinung dazu sieht anders aus, er wird seine Konsequenz daraus sowieso bekommen. Man weiß nichts über die Situation, wie das Mädel reagiert hat oder wie er genau reagiert hat. Strafrechtlich wird es Konsequenzen haben. Wenn das Mädel sagt, es war gewollt, dann wird er trotzdem Ärger bekommen, weil er minderjährigen Alkohol gegeben hat🤷 es kommt so oder so was auf ihn zu. Trotzdem kann ich verstehen, warum er so gehandelt hat. Sagte ja auch, dass es andere Wege gibt, sowas zu lösen, weil es nicht die beste Idee war. Er sieht selbst, welche Konsequenzen es jetzt für ihn gibt. Die Eltern werden das schon regeln und er muss abwarten, was strafrechtlich rauskommt. Dass das Mädel im Falle einer Vergewaltigung ein Trauma mitnimmt, ist mir klar. Bei der Frage ging es erstmal um die Sachinformation, dass er indirekt wissen wollte, ob das rechtliche Konsequenzen hat🤷 ändern können wir Forumnutzer es sowieso nicht, warum soll ich ihn dann vollkommen zur Sau machen? Ob er Verständnis gegenüber dem Mädel zeigt, kann niemand wissen. Schreiben kann man viel. Allein die Tatsache, dass er einen Rat sucht, zeigt finde ich, dass er sich Gedanken drüber macht und vielleicht wirklich unaufgeklärt und naiv war/ist. Rückgängig machen kann man es nicht. Ein bisschen Verständnis brauchen sogar Straffällige. Aber das sieht jeder Mensch anders 🤷

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laissas  27.09.2019, 11:22
@simonbarth9999

Aber wieso hast du dann sex wenn du kein Kondom hast? Da bist du vollkommen selberschuld. DU musst nachdenken bevor du sowas machst.

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Pemmaus  27.09.2019, 12:05
@simonbarth9999

Auch wenn Sie "wollte"... am Ende steht die Schwangerschaft. Wenn man mit jemandem Sex hat, muss man wohl immer verhüten, wenn man eine Schwangerschaft nicht riskieren will. Sie ist schwanger, egal ob du einvernehmlich Sex mit ihr hattest oder Gewalt im Spiel war.

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Sie haben Ihr minderjähriges Opfer mit Alkohol willenlos gemacht.

Die Wut des Vaters ist nur allzu verständlich.

Vermutlich wird Sie ein Richter in den Knast schicken.

Ihre Fragen stellen Sie besser einem guten Anwalt!

Strafgesetzbuch (StGB) § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2.dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3.eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.das Opfer

a)bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

  1. Du hast eine Minderjährige mit Alkohol abgefüllt -> strafbar
  2. Du hast den Umstand, dass sie halb besinnungslos war ausgenutzt mit ihr zu schlafen, sie hätte gar nicht NEIN sagen können in dem Zustand -> sexuelle Nötigung bis zur Vergewaltigung ist in meinen Augen absolut gerechtfertigt
  3. Die Anzeige ist eine Folge aus Punkt 1 und 2
  4. Schwangerschaft ist Sache der Frau, also auch, ob sie das Kind bekommen will oder nicht. Tut sie es, bist du unterhaltspflichtig. Wenn du wegen Vergewaltigung verurteilt wirst, wird das Mädchen wohl per Gericht erstreben, dass du so wenig wie möglich (wenn überhaupt) Kontakt zum Kind bekommst (wenn dann nur unter Aufsicht des Jugendamtes, wenn du aus dem Gefängnis raus kommst).

du hast dich an einem minderjährigen mädchen vergriffen, sie gefügig gemacht, sie ohne einwilligung zum sex genötigt/gezwungen. du findest das verhalten in irgendeiner art normal?

du hast wirklich große probleme und dabei ist das kind noch das geringste davon. such dir einen psychiater um deine störungen zu verarbeiten.

Lass uns zusammenfassen.. du hast eine 15 Jährige mit Alkohol abgefüllt und bist dann mit ihr, als sie hackevoll war aufs klo und ihr habt euch dort vergnügt... jetzt ist sie schwanger und du schreist nach Hilfe?

Die Eltern von dem Mädel haben dich zurecht, sofern die Story auch stimmt, du solltest dir jetzt einen verdammt guten Anwalt besorgen und dich von diesem beraten lassen das wird mit Sicherheit vor Gericht landen und du bekommst megamäßig einen in den Nacken verpasst.