Was sagt ihr dazu?
Was würdet ihr sagen wenn der Junge so fast 14 ist und ihre Freundin ein Jahr jünger ist als er.
sie hatten schon Sex.
würdet ihr sagt ihr, wenn die noch Sex haben wenn er 14 ist und sie 13, ist es im Ordnung oder nicht.
7 Antworten
Die beschriebene Situation ist aus rechtlicher Sicht äußerst problematisch und keinesfalls in Ordnung.
Das deutsche Strafrecht setzt das Schutzalter bei 14 Jahren an, was bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren grundsätzlich als sexueller Missbrauch von Kindern gelten und strafbar sind. Dies trifft auch zu, wenn beide Beteiligten unter 14 sind, nur ist mann da noch nicht strafmündig. Sobald der Junge 14 Jahre alt wird, macht er sich strafbar, wenn er weiterhin sexuelle Handlungen mit seiner 13-jährigen Freundin hat. Erst wenn beide Partner das Alter von 14 Jahren erreicht haben, sind einvernehmliche sexuelle Handlungen legal.
nein der Junge macht ich strafbar wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Wenn also die Eltern des Mädel Anzeige erstatten gibt es für den Jungen gewaltigen Ärger
nein ist nicht falsch - siehe §176 STGB
Erst ab 14 ist man kein Kind mehr im Sinne des STGB
Dann lese den Paragraph zuende. Absatz 2. Dann lernst du noch was.
Der spricht lediglich ein mögliches Absehen von der Strafe an.
"Das Gericht KANN von einer Strafe absehen, wenn..."
Das ist erstens eine Ermessensvorschrift und zweitens ändert sie nichts an der Strafbarkeit der Handlung, sie ermöglicht dem Gericht lediglich trotz des Schuldspruchs, der in so einem Fall erfolgen würde, wenn es wirklich verhandelt wird, keine Strafe zu verhängen.
Insofern hast heute vermutlich eher du was gelernt. Die Aussage des Antwortgebers ist nämlich korrekt.
dann ließ mal selbst - "kann von Strafe absehen" heißt nicht muss bzw wird. Es liegt im Ermessen de Gerichtes.
Das ist tatsächlich falsch, da sie bereits zusammen waren, als er U14 war und der Altersunterschied in dem Fall zu vernachlässigen ist.
Keine STA würde diesen Fall auch nur im Ansatz verfolgen.
das ist verkehrt. Solche Fälle werden alle bei Anzeige ausnahmlos verfolgt. die Pressemeldung könnte sich auch keine Staatsanwaltschaft leisten, wenn sie keine Verfolgung vornehmen würden. Ganz davon abgesehen das die Eltern der Tochter sogar ein Anklageerzwingungsverfahren einleiten könnten
Wie ich ja schon in einem anderen Beitrag sagte, wenn die Eltern aktiv eine Verfolgung anstreben, muss die STA ermitteln, keine Frage. Fraglich ist, ob es in diesem konkreten Fall ausreicht um den 14jährigen und natürlich auch die 13 jährige einer so extrem belastenden Erfahrung wie einem Strafverfahren auszusetzen.
Nach wie vor mein Standpunkt: das Sicherste ist, beide haben so viel Geduld und warten, bis beide Ü14 sind, dann können wir uns den Bumms hier sparen.
jo und nu ließ noch mal meine Antwort - "wenn die Eltern des Mädel Anzeige erstatten...", das es natürlich zu keinem verfahren kommt wenn keine Anzeige erfolgt ist klar. Und ob es aus pädagogischer und / oder psychologischer Sicht sinnvoll wäre hab ich nicht bewertet.
Rechtlich macht er sich strafbar wenn er mit 14 Sex mit einer 13 Jährigen hat, wird vermutlich aber bei einvernehmlichem Sex nicht bestraft werden.
Moralisch käme es mir auf den Einzelfall an. Wenn es meine Tochter wäre, dann würde ich vermutlich besser wissen ob sie bereits reif genug für sowas ist oder eben nicht.
Doch wie gesagt... per se halte ich es zwar für zu früh aber wenn es eben nun passiert ist und alle Beteiligten sind glücklich und es geht ihnen gut, sehe ich keinen Grund da ein großes Drama als Elternteil draus zu machen.
Schwierig also unter 14 ist es ja egal keiner von beiden ist strafmündig zu einem kann man sagen sie sind schon vor 14 intim geworden also lass sie machen aber rein vom Gesetz her müssen beide 14 sein und nicht einer 14 der andere 13
Ist nicht in Ordnung im Grunde hat er sich damit Strafbar gemacht, jetz kann er sich richtig schön scheiße fühlen,wenn das rauskommt besonders bei den Eltern ist er am Arsch.
Falsch.