Ist die Freude an Nacktheit bzw. FKK - natürlich in einem geschützten Rahmen - ein Grundbedürfnis, das geschützt werden muss?
Nach der sexuellen Revolution der letzten Jahrzehnte können Menschen heute glücklicherweise unbefangener mit Nacktheit umgehen, ob privat oder in FKK-Bereichen. Sonne, Wind und Wasser auf nackter Haut zu spüren, ist einfach nur geil.
Flüchtige und Migranten nutzen das auch (mit diversen Herausforderungen), haben allerdings dort, wo sie wohnen, selten eine Privatsphäre.
8 Antworten
In meinen Augen ist es tatsächlich ein Grundbedürfnis, das eigentlich auch geschützt gehört! Aber die meisten Menschen sehen das leider nicht so - und deshalb wird es wohl auch nicht dazu kommen!
Kann man so sehen. Die Verfügbarkeit ausreichender Nacktbadestellen in der Umgebung ist im Zuge der fortschreitenden Prüderie und Paranoie ein gefährdetes Kulturgut, das geschützt gehört. Eine nützliche Übersicht ist nacktbaden.de, wo sich auch eine Liste verloren gegangener Nacktbademöglichkeiten befindet.
Man denkt leider verkehrt herum. Warum wird an Badeseen und auf Liegewiesen davon ausgegangen, dass man dort bekleidet ist? Nur die Ausnahmen, nämlich FKK-Bereiche werden als solche beschildert.
Die umgekehrte Handhabung entspräche der Gesetzeslage, dass Nacktheit grundsetzlich erlaubt ist, wenn sie nicht stört. Und beim Badebetrieb ist Nacktheit etwas Normales.
Ich fände es viel sinnvoller, wenn ausschließlich Bereiche gekennzeichnet würden, in denen (Bade-) Bekleidung Pflicht ist. (Textilbereich)
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass 'Mischgebiete' an Badeseen (auch am Meer) sehr gut funktionieren.
Punkt 1: FKK hat schon deshalb nichts mit der sexuellen Revolution zu tun, weil es schon in den 1900er Jahren FKK gab. In den 1920er Jahren gab es sogar einen Boom.
Punkt 2: FKK hat nichts mit Sex zu tun, also kann sie folglich auch nichts mit der sexuellen Revolution zu tun haben. Natürlich hat sie FKK in der Form gefördert, dass der Umgang mit Nacktheit gesellschaftlich unproblematischer wurde.
Punkt 3: Unser Grundgesetz schützt die Freiheit des einzelnen, solange er dabei nicht in die Rechte anderer eingreift.
Punkt 4: Der geschützte Rahmen existiert in Form von abgeteilten FKK-Bereichen.
Danke für die klare Einordnung aus historischer und juristischer Sicht.
Es ist mit Sicherheit kein Grundbedürfnisse, aber wer FKK machen möchte, soll die Möglichkeit haben. Die von dir genannte Gruppe hat sich gefälligst zu benehmen, ist unser Land.
Allerdings gibt es nicht mehr so viele FKK-Anhänger wie früher. Erstens sind wir prüder geworden, zweitens gibt es Drohnen und überall Smartphones, mit denen man unbemerkt Fotos und Videos machen kann.
O, ja, leider, es gibt heute viel mehr Augen, auch technischer Art.
Danke für diese positive und realistische Antwort.