Höhe der Abschlagszahlungen für Strom selbst bestimmen?

Im Grunde geht es darum, das ich mich gestern erst am Telefon mit meinem örtlichen Stromanbieter streiten musste und mir dann der Kragen geplatzt ist und ich persönlich hingefahren bin.

Es geht darum, das meine Abschlagszahlungen zu hoch seien und diese Anpassen solle.

Ich aber bin doch der Kunde und darf doch bestimmen wie hoch bzw wie viel ich zahlen möchte ? Wenn nein bitte beantworten.

Was die helden dort nicht verstehen ist, das ich einen Boiler habe, welcher nachdem er frisch entkalkt wurde, erst mal 1 Jahr weniger Strom verbraucht. Nach ziemlich genau einem Jahr steigt aber der Stromverbrauch enorm an und ich habe kein Bock jedes mal diese Abschlagszahlungen anzupassen. Die höhe die momentan von mir festgelegt ist, entspricht dem welcher bei einem hohen Stromverbrauch hinkommt, sogar manchmal zu wenig ist.

Der Mann der den Boiler entkalkt wird vom Vermieter bezahlt, dieser kommt aber nur alle 2 - 2,5 Jahre. Das heißt ich hab 1 - 1,5 Jahre einen höheren Stromverbrauch.

Jetzt meine Fragen dazu:

  1. Zahlen Stromanbieter ungern zurück ?
  2. Darf man nicht prinzipiell mehr zahlen für den Fall das man mehr Verbrauchen sollte ?
  3. Gibt es eine Grenze für die Rückzahlung der Abschlagszahlungen ?

Es ist so, der Streitgrund war der das der Stromanbieter jeden Monat meine Abschlagszahlungen runtersetzt und anpasst, weil sie sich auf meine "sparsamen Jahre" orientieren. Ich zahle lieber von Anfang an mehr und riskiere nicht am Ende irgendwie 1000€ nachzahlen zu müssen, nicht das ich das Geld nicht habe, sondern einfach gerne alles abgedeckt habe, sowohl die sparsamen Jahre wie auch die Jahre, in dem der Boiler mehr Verbraucht.

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Stromkosten zurückfordern?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Somit hatte ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch selbst nicht bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet um sich eben dort selbst für den Strom anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm. 

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin das geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung der neuen Wohnung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt fast 8 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte meine Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

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Strompreisbremse - Anbiet kann angeblich nicht Anpassen?

Hallo zusammen,

ich habe seit Monaten folgendes Problem.

Ich bin im Januar umgezogen (von Bayern nach Sachsen) und somit hatte ich noch keinen Vorjahres Verbrauch in der neuen Wohnung gehabt. Laut dem Stromanbieter wurde mir für das Jahr rund 2.500 kwh voraus prognostiziert. Nach einer Weile hatte ich ein Schreiben erhalten per Post worin mir mitgeteilt worden ist das mein Jahresverbrach bei 1 kwh PRO JAHR vorausgesagt wurde und somit durch die Strompreisbremese diese 1 kwh vergünstigt gegengerechnet wird. Somit spare ich mir einen ganzen Cent pro Monat. Ich hatte schon mehr fachen telefonisch Kontakt und auch per Mail. Hier wird mir immer mitgeteilt das:

Am 11.04.2023 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir leider keine Anpassungen vornehmen können, da wir sonst von den Vorgaben der Gesetzgeber abweichen würden.Da uns jedoch Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde, 112,30 Euro an.Sofern Sie diesem zustimmen werden wir den Betrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben.Wir verweisen darauf, dass wir bei den Entlastungsbeträgen die Vorgaben der §§ 4, 5,6 StromPBG einhalten und insbesondere die nach § 6a Nr. 1a vorliegende Jahresverbrauchsprognose verwenden.

Auch haben Die Stadtwerke meiner Region den vorraussichtlichen Verbrauch bereits per Mail vor zwei Monaten erneut (mich in cc gesetzt) gemeldet, da es auch mal hieß das der Verbrauch nicht von mir gemeldet werden darf:

Sehr geehrte Damen und Herren,zu folgender Verbrauchsstelle ist eine Anpassung der Verbrauchsprognose zwingend erforderlich:Adresse:     +++ Marktlokation: +++ Messlokation: +++ Zählernummer: +++Zu der Lieferstelle wurde laut dem Kunden ein Durchschnittsverbrauch in Höhe von 1 Kilowattstunde angegeben. Dies ist nicht korrekt.Wir bitten Sie, den Durchschnittsverbrauch von 1 Kilowattstunde auf 2.500 Kilowattstunden anzupassen. Diese Änderung ist zur Berechnung der Strompreisbremse für den Kunden definitiv relevant.Hierzu bitten wir Sie, uns, sowie Ihrem Kunden eine entsprechende Rückmeldung zu geben, sobald die Anpassung erfolgt ist.

Hier einen Anwalt hinzuzuziehen würde mehr kosten als ich zurück bekommen würde. Aktuell habe ich einen Stormpreis von 52 Cent pro kwh und zahle rund 114€ im Monat. Laut meiner Rechnung würde ich somit eigentlich rund 300€ fürs Jahr sparen und es wird versucht mich mit 112,00 abzuspeisen.

Somit hier die Frage ob die Aussage von meinem Stromanbieter stimmt und ob ich hier noch weiter vorgehen sollte bzw. überhaupt kann?

 

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

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Lächerlich hoher Stromverbrauch. Kann mir bitte jemand helfen?

Hallo zusammen,
ich bin so ziemlich am verzweifeln und weiß langsam nicht mehr weiter.
Ich bin am 15.12.2020 in eine behindertengerechte Neubauwohnung (Erstbezug) eingezogen. Die Wohnung ist ca. 62m² und bei uns läuft Warmwasser NICHT über Strom.

Wir hatten folgende Zählerstände:

15.12.2020: 18kwH |
31.12.2020: 941kwH |
27.04.2021: 1225 kwH | 28.04.2022: 5356 kwH | 04.05.2023: 10420 kwH
31.12.2021: 3978 kwH | 31.12.2022: 8765 kwH | aktuell : knapp 12000 kwH
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Mein Anfangszählerstand bei Einzug war 18kwH
Der Zählerstand am 31.12.2020 war 941kwH

Die Wohnung hatte bei Einzug nur einen Kühlschrank und eine Waschmaschine. Meine Küche kam erst nach 2 Monaten und Internet ebenfalls.
Ich habe in den ersten beiden Wochen nach Einzug einen Tagesverbrauch von ca. 62 kwH.
Die Zähler wurden getestet und es liegt kein Fehler beim Stromzähler vor. Wenn der Sicherungskasten abgeschaltet wird gibt es auch keinen Verbrauch.
Meine Vermutung liegt entweder bei einem Defekt innerhalb der Wände (Baupfusch o.Ä.) oder ein Gerät, welches defekt ist und unnatürlich viel Strom zieht.
Alle meine Lichter sind von Philips Hue und laufen zwar im Standby, aber im Umkehrschluss brennt auch kein Licht, wenn es nicht genutzt wird.

Ich habe als Vergleich meine WG, in der wir mit 4 Personen gelebt haben und da hat keiner stromsparend gelebt und wir hatten einen Verbrauch von 2800 kwH im Jahr.
Jetzt habe ich im ersten Jahr (das war ja Corona und meine Möbel und Geräte sind teilweise erst in Q3 geliefert worden) 4000 kwH und im 2. Jahr 5000 kwH und momentan habe ich sogar über 3000 kwH schon verbraucht und wir haben erst Juli, also Jahresprognose wird um die 6 bis 7000 kwH.

Ein weiterer Vergleich: in dem Haus leben 4 Parteien pro Etage (3x 60-65qm Wohnungen und 1x 110qm Wohnungen)
Im ersten Jahr haben die 4x 3 Parteien mit 60qm zwischen 900 und 1500 kwH verbraucht und selbst die 5zi Wohnungen mit 110qm waren bei 2000-2500 kwh.
Meine Nachbarin über mir hat derzeit ca. 2500 kwh verbraucht und ich bin bei 12.000kwH.
Ich habe habe alles bereits angesprochen und der Elektroniker von der Wohnungsgesellschaft hat am Ende gesagt, dass mein Verbrauch normal wäre, weil ja kein Strom fließt, wenn der Sicherungskasten abgestellt wird und ich solle einfach den Router und alle Geräte immer vom Netz nehmen, da Standby ja angeblich diesen Stromverbrauch rechtfertige.

Ich hatte teilweise Tagesverbräuche von bis zu 24 kwH und niemand kann mir erklären, wie ich von 18 kwH Anfangszählerstand auf 941 kwH in 15 Tagen gekommen bin. Das fiel nur auf, weil mein Anfangszählerstand von dem Stromanbieter auf 900 kwH geschätzt wurde und ich den Zählerstand dann korrigiert habe. Allein das sollte doch schon genug aussagen, dass hier offensichtlich etwas nicht stimmt.

Ich zahle momentan 170€ Strom für 3000 kwH und ich habe jedes Jahr nachgezahlt. Dieses Jahr werde ich circa 3000€ für Strom nachzahlen (auf die 2000€) und meine Miete ist 7200€ jährlich.

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