Steuerklasse II mit Untermieter?

Ich hatte vor Jahren die Steuerklasse II beantragt und die mir auch bewilligt wurde. Letztes Jahr gab ich auch wahrheitsgemäß eine weitere Person über 18 Jahre im Haushalt an. Ein Bekannter bezog Geld vom Job Center und wollte sich wegen finanzieller Einbußen nicht bei seiner Partnerin (hat Arbeit) und seinem Kind in der Wohnung anmelden. Er hatte mich darum gebeten sich bei mir anzumelden als Mitbewohner. Ich willigte ein. Im Job Center hatte er auch das Verhältnis einer WG angegeben und das war für das Amt auch völlig ok. Die Miete wurde vom Amt durch 3 Personen geteilt (mich,mein Kind und ihm). Sein Anteil wurde mir auf mein Konto überwiesen vom Job Center, weil ich per Dauerauftrag die Miete monatlich überweisen habe an den Vermieter und damit nicht 2 verschiedene Mieten für ei e Wohnung an den Vermieter geht. 

Das Finanzamt rief mich an und sagte, dass mir deswegen nicht mehr die Steuerklasse II zustehen würde. Ich hatte erklärt, dass sich mein Bekannter überhaupt nicht bei mir in der Wohnung aufhält und auch noch nie in meiner Wohnung anwesend war. Ich war nur seine Meldeadresse und somit haben wir auch nicht zusammen gewirtschaftet. Das wollte das Finanzamt aber überhaupt nicht wissen, denn für die stand fest er ist über 18 und könne sich um mein Kind kümmern. Dabei sei es egal, ob man eine WG ähnliche Situation hat wo jeder sein eigenes Ding macht, oder tatsächlich ein Paar wäre.

Ich musste alle Vergünstigungen zurück zahlen und mein Arbeitgeber rechnete auch die Monate finanziell zurück. Ist das wirklich so richtig? Würde eine größere WG mit einer Alleinerziehenden zusammen leben, kann man doch auch nicht einfach mal so unterstellen eine Gemeinschaftliche Haushaltsführung zu machen. Es zählt doch jeder seins und kümmert sich auch jeder um seins.

Mein Bekannter hatte ja nicht mal Betriebskosten verbraucht oder jemals hier bei mir in der Wohnung geschlafen.

Mein 1 Kind ist nicht von ihm und mein 2 Kind das in diesem Jahr geboren wurde auch nicht. Die Väter sind Sorgeberechtigt und haben die Vaterschaft anerkannt. Ist das nicht Beweis genug um die gemeinsame Haushaltsführung zu widerlegen?

Kann ich Rückwirkend für das Jahr 2018 damit noch einmal in Widerspruch gehen?

Recht, Steuerrecht
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student

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