Wie errechnet man die Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf, das nur teilweise vermietet wurde?

3 Antworten

Man sagt immer "Spekulationssteuer". Die gibt es eigentlich gar nicht.

Es ist die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne. Also machst du einen Gewinn, musst du ihn ganz einfach bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe hängt also von deiner Einkommenssituation ab.

Jetzt zum Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobilien. Sie sind steuerbefreit wenn:

  • 10 Jahre nach Kauf und
  • wenn du mindestens 2 Jahre zuzüglich das laufende Jahr darin gewohnt hast.

Am besten aber immer einen Steuerberater fragen.


lesterb42  25.04.2020, 16:42
  • 10 Jahre nach Kauf und
  • wenn du mindestens 2 Jahre zuzüglich das laufende Jahr darin gewohnt hast.

Das und ist falsch und Punkt 2 ist auch falsch:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

1...........

3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

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du hast es selbst bewohnt, warum sollte da Spekulationssteuer anfallen?

Spekulationssteuer fällt auch nur dann an, wenn du es teurer verkaufst, als du bezahlt hast, und nur für diese Summe.

2 was soll passieren? es ändert sich nix, das Haus gehört dir und deine Tochter wohnt dort.


lesterb42  25.04.2020, 11:01

Wen man keine Kenntnisse hat....

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wie errechnet man hier die anfallende Soekulationssteuer?

Du musst den Gewinn aufteilen nach der Wertigkeit der Gebäudeteile.

Meine studierende Tochter würde dann die Immobilie kostenfrei nutzen....

Das ist für eine steuerfreie Veräußerung unschädlich solange die Tochter kindergeldberechtigt ist (Schmidt Rz. 18 zu § 23 EStG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler