freiwillige Steuererklärung - nachzahlen?
Hallo ich habe vor einiger Zeit meine Steuererklärung abgegeben und nach ca . 3 Monaten meinen Bescheid bekommen und nun - ich muss nachzahlen.
Kann man dies irgendwie umgehen, da ich diese ja "freiwilig" abgegeben habe.
Mir ist auch nicht ganz ersichtlich, warum ich nachzahlen muss. Habe im grund das gleiche angegeben wie sonst auch, aber mir wurden wohl einige Werbungskosten gestrichen. Und da ich in Elternzeit war, wurde dieses Geld wohl vom Einkommen meines Mannes abgezogen (Zusammenveranlagung) und somit kam diese Nachzahlung zu Stande. (Nur so kann ich es mir erklären).
8 Antworten
> da ich diese ja "freiwilig" abgegeben habe
Wieso in Anführungszeichen? War es wirklich freiwillig (also nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet), oder meinst Du nur, es sei freiwillig, weil Dich das Finanzamt nicht zur Abgabe aufgefordert hat?
In nahezu allen Fällen, die zu einer Nachzahlung führen, ist die Abgabe nicht freiwillig.
> meine Steuererklärung
> (Zusammenveranlagung)
Deine Steuererklärung oder Eure? Und wieso Zusammenveranlagung, hast Du geprüft, ob Einzelveranlagung günstiger ist?
Vermutlich hat das Finanzamt Recht, vermutlich bist Du zur Abgabe verpflichtet, und vermutlich ist die Zusammenveranlagung für Euch günstiger.
Aber mit Sicherheit wirst Du zukünftig dem Finanzamt viel Geld schenken, wenn Du Dich nicht entweder selber schlau machst oder einen Fachmann zu Rate ziehst.
So steht's im Gesetzbuch. Aber bei 7 oder 8 fehlerhaften Steuerbescheiden in zehn Jahren (und durchweg alle zu meinen Ungunsten) beschleichen mich da manchmal Zweifel.
Dazu müßte es jeweils zwei Steuerbescheide geben. Und dafür wären zu viele Menschen involviert. Da gilt noch immer: vemute keinen Arg, wenn Dummheit zur Erklärung reicht.
Wenn Ihr verheiratet seit und die Steuerklassen III, IV oder V habt seit ihr verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Ebenso wenn du mehr als 410 Euro Elterngeld bekommen hast. Also erst mal aus der Perspektive seit ihr verpflichtet also nichts mit freiwillig.
Wenn jetzt aber eh rauskommt das ihr zahlen müsst, warum sollte das Finanzamt euch dann nicht auch zur Abgabe auffordern?
Also ich würde sagen das das zurück ziehen euch nur mehr Arbeit macht als alles andere.
Ich würde an eurer Stelle nur mal nachschauen was das Finanzamt beanstandet hat und ggf. Einspruch dagegen einreichen.
Ziehe gleichzeitig deinen Antrag auf Veranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zurück. Deine Steuererklärung gilt damit als nicht abgegeben und du musst keine Nachzahlung leisten.
https://taxfix.de/steuertipps/freiwillige-steuererklaerung-machen/
- Guter Link aber da steht gleich am Anfang "bei Nebeneinkünften & Lohnersatzleistungen über 410 Euro
- bei der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor bei dir und deinem Lebenspartner bzw. Ehepartner"
Also dragonfly, es ist für euch verpflichtend.
Wenn sie freiwillig war, kannst du sie einfach zurück ziehen.
Aber du schreibst gleichzeitig, dass du in Elternzeit warst und dann ja wohl Elterngeld erhalten hast. Dann sind das ja Lohnersatzleistungen und dann bist du zur Abgabe doch verpflichtet. Und eine Nachzahlung ist unter den Umständen auch normal. Oder hattet ihr die Steuerklassen 3/5. Ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.
Also bleibt dir nur, nachzuzahlen, wenn ihr verpflichtet wart.
Und da ich in Elternzeit war, wurde dieses Geld wohl vom Einkommen meines Mannes abgezogen (Zusammenveranlagung)
Moment mal - was ist hier eine freiwillige Steuererklärung? Hast Du Deine eigene Steuererklärung abgegeben oder eine gemeinsame Erklärung mit Deinem Mann?
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-pflicht/
Demnach müssen Sie dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
Sie Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts-, Insolvenz- oder Elterngeld) von mehr als 410 Euro haben;
Glaub ich nicht. Die Steuereintreiber dürfen nichts behalten. Alles steht dem König zu.