Kann ich rückwirkend in Steuerklasse 3 wechseln?
Hallo, meine Freundin und ich werden am 20.12.19 heiraten. Ich bin Angestellter und bezahle normale Lohnsteuer nach SK 1. Sie ist noch Studentin und bezieht Nebeneinkünfte auf Honorarbasis, bezahlt dafür aber keine Steuern, weil diese auch zumeist unter 400€ liegen.
Für uns ist es ja jetzt am sinnvollsten, dass ich in SK 3 wechsele. Da aber nach der Heirat das komplette Jahr 2019 noch versteuert wir, als ob wir verheiratet sind, ist meine Frage, ob ich irgendwie nach der Heirat rückwirkend für das Jahr 2019 in die SK 3 wechseln kann oder, ob ich den Wechsel schon vorher iwie beantragen kann.
Unser Hochzeitstag ist ja quasi der letzte wirkliche Behördenarbeitstag in dem Jahr und wenn das Formular über den Steuerklassenwechsel erst 2020 abgegeben wird, weiß ich nicht, ob dies noch für 2019 gilt.
2 Antworten
Ihr macht eine gemeinsame Steuererklärung und gut ist. Das FA wird die Steuer so erstatten, als wenn ihr das ganz Jahr verheiratet ward (Ehegattensplitting). Die Steuerklasse ist irrelevant.
Das Einkommen deiner Frau fließt ja auch in die Besteuerungsgrundlage mit ein.
Das war aber ja im Jahr 2019 gleich Null, da sie ja quasi nur eine geringfügige Arbeit ausgeführt hat, die nicht besteuert wurde.
Es wird definitiv eine Rückzahlung geben, aber wie hoch diese sein wird, ist nicht auf die 300€ zurückführbar. Für eine ungefähre Prognose solltest du unverbindlich Elster benutzen. Bedenke das ihr gemeinsam die doppelte Steuerfeigrenze habt und der progressive Steuersatz dann tiefer liegen wird.
Wenn ab nächstes Jahr SK3 besteht, kann es zudem durchaus passieren das du zu wenig steuern entrichtest und zum Jahresende mit einer nachzahlung rechnen musst. Diese SK verpflichtet dich jährlich fristgemäß eine Steuererklärung abzugeben.
ging deine Frau einer Arbeit nach die nicht versteuert wurde sind das dann aber eher 12x 400,- die sie eigentlich versteuern müsste, (ggf übungsleiterpauschale ?) darauf aber keine steuern anfallen da der Freibeitrag höher ist. War es ein Minijob wurde ihr Job bereits pauschal versteuert und steuerlich wirklich 0 für euch.
es ist wie so oft im steuerrecht .. es kommt drauf an :D .. was deine Frau da wirklich gemacht hat.
Ansonsten hat mab dir ja weiter geholfen denke ich :)
In Deiner Frage ist von einer Honorartätigkeit die Rede von rund 400,-€. Auch diese zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Und wenn sie noch nicht besteuert wurden, dann geschieht dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Ihr bekommt sicher einiges zurück, aber auch das Einkommen deiner Frau fließt ja in die Berechnung ein, es wird daher ggf. etwas geringer ausfallen als der monatliche Nettomehrbetrag zwischen 4 und 3. Mit der 3 das ganze Jahr wäre dann ggf. auch etwas nachzuzahlen.
Nein, das geht nicht rückwirkend und würde auch keinen Sinn machen. Ihr macht einfach in 2020 eure gemeinsame Steuererklärung und da bekommt ihr ja durch eure Heirat eh den Splittingtarif. Da wird ja dann alles korrekt berechnet und ihr bekommt eine Rückerstattung. Für 2020 kannst du dann die 3 nehmen.
Die Steuerklassen bestimmen ja nur die monatlichen Abgaben. Die Abrechnung kommt wie beim Strom auch erst zum Schluss.
Kann ich dann auch eine dementsprechende Rückzahlung erwarten? Ich bekomme bei SK3 nach der Heirat ca. 300 Euro netto mehr raus. Bekomm ich die dann auf das Jahr 2019 gerechnet auch als Rückzahlung pro Monat?