Bei den Eltern des Freundes einziehen - Mietvertrag nötig?
Guten Morgen,
ich wohne im Moment noch zusammen mit meiner Mutter, fange aber an zu studieren und werde nebenbei bei einem Werkstundentenjob noch Geld verdienen. Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter bin und somit hohe Abzüge meines Lohnes kriegen würde, würde ich, bis ich genug Geld für eine eigene Wohnung gespart habe, zu den Eltern meines Freundes ziehen.
Müsste man dann einen Mietvertrag aufsetzen oder könnte ich ihnen auch so einfach Geld geben, ohne dass es als Miete gilt?
Und falls ein Mietvertrag nötig ist, kämen dann Steuerabgaben auf seine Eltern zu?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
> Müsste man dann einen Mietvertrag aufsetzen
Den habt Ihr auf jeden Fall. Wenn es kein Schriftstück gibt, dann einen mündlichen Vertrag. Ein Papierstück erleichtert aber die Beweisführung. Und für die Ummeldung Deines Wohnsitzes dürfte es auch erforderlich sein.
> so einfach Geld geben, ohne dass es als Miete gilt?
Wenn Du in deren Wohnung wohnst und ihnen Geld gibst, dürfte es sehr schwer fallen, jemanden davon zu überzeugen, dass es sich nicht um Mietzahlung handelt.
Zu versteuern ist das aber erst, wenn Deine Zahlung den auf Dein Zimmer entfallenden Anteil an Kosten (Abschreibung, Reparatur, Verbrauch) der Vermieter übersteigt.
Ein Papierstück erleichtert aber die Beweisführung. Und für die Ummeldung Deines Wohnsitzes dürfte es auch erforderlich sein.
Für die Ummeldung ist die Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Ein Mietvertrag ist weder erforderlich noch hinreichend.
Wenn Du unentgeltlich bei den Eltern Deines Freundes wohnen kannst, ist das sehr nett von ihnen und steuerlich unbeachtlich. Ebenso, wenn Du "Kostgeld" abgibst und Dich z.B. an den Kosten für Strom und Wasser beteiligst. Wenn Du aber monatlich Miete zahlst (also mehr als nur die Nebenkosten), sind das für die Eltern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit steuerpflichtig.
Nein, wenn du nur für deine Unkosten aufkommst, brauchst du keinen Mietvertrag, du musst dich nur dort anmelden. Und versteuern müssen sie dann auch nichts. Nur wenn du Miete zahlst, dann solltet ihr einen Vertrag machen und dann müssen sie es auch versteuern.
Kindergeld kannst du dann abzweigen, wenn du volljährig bist.
Denke aber dran, es könnte sein, dass die Wohnung dann für deine Mutter zu groß oder teuer sein könnte und sie ausziehen muss.
Wenn Du zu Haus ausziehst, fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Wenn Du das dem Amt nicht mitteilst, begehst Du Sozialbetrug. Darauf steht Gefängnis.